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Verlagsförderung 2025

Frist: Frühjahrsprogramm 17. Jänner 2025, Herbstprogramm 16. Mai 2025

Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter dem Titel "Verlagsförderung 2025" Subventionen an österreichische Verlage.

Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Förderungsvorrang haben Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autorinnen und Autoren, Übersetzer:innen und  österreichischen Themen.

Die Förderung erfolgt in vier Tranchen: für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben.

Achtung

Seit 1. Mai 2024 sind Förderansuchen als Online Antrag einzubringen.
Nähere Informationen: Online-Förderung

Auch für die Verlagsförderungseinreichung gilt ab 2025 die Form der Online-Einreichung.

Verlagsförderung ab 2025: Hinweise zur Online-Einreichung

Frühjahrsprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2025

Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2025 sind bis 17. Jänner 2025 folgende Unterlagen vorzulegen:

Gemeinsam mit dem Online-Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Kalkulationen (Formblatt A – alle Einzelkalkulationen sind in einer Excelmappe zusammengefasst, d. h. für jeden einzelnen Titel gibt es ein Kalkulationsblatt)
  • Verkaufte Novitäten (Formblatt B)
  • Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)
  • Jahresabschluss 2023 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes
  •  Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2025

Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2025

Für die Förderung des Herbstprogramms und der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2025 sind bis 16. Mai 2025 folgende Unterlagen vorzulegen:

Gemeinsam mit dem Online-Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Kalkulationen (Formblatt A – alle Einzelkalkulationen sind in einer Excelmappe zusammengefasst, d. h. für jeden einzelnen Titel gibt es ein Kalkulationsblatt)
  • Verkaufte Novitäten (Formblatt B)

  • Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)

  • Jahresabschluss 2023 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes, falls er der Abteilung IV/A/5 noch nicht übermittelt wurde

  • Verlagsvorschau zum Herbstprogramm 2025

Zusätzlich werden Sie ersucht, sechs Exemplare Ihrer Verlagsvorschau innerhalb der angegebenen Frist direkt an die Abteilung IV/A/5 des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Zum Thema

  • Verlagsförderung
    Kritierienkatalog. Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert? Wie wird gefördert?