Whistleblower-Stelle für Rechtsverletzungen
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (BGBl I 2023/6) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Für die Beschäftigten des privaten und des öffentlichen Sektors sind entsprechende Meldestellen vorgesehen, um Missstände und Rechtsverletzungen sicher und auf Wunsch auch anonym melden zu können.
Für den überwiegenden Teil der Dienststellen der Bundesverwaltung fungiert die Bundesdisziplinarbehörde als Meldestelle.
Für die Ressortbereiche des Inneren, der Justiz und der Landesverteidigung sowie für die Verwaltungsbereiche Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion, Rechnungshof, Volksanwaltschaft und der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind demgegenüber eigene „interne Stellen“ eingerichtet.
- Meldestelle für Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz
Whistleblower-Meldestelle für Rechtsverletzungen der Bundesdisziplinarbehörde