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Menschenrechte

Der Europarat ist die Organisation, die sich traditionell auf dem europäischen Kontinent seit 1949 für den Schutz der Menschenrechte einsetzt. Er hat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)  zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)  am ganzen Kontinent Maßstäbe gesetzt. Die Europäische Menschenrechtskonvention und das 1. Zusatzprotokoll sind in Österreich gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. In den folgenden Jahrzehnten bildet das Thema Menschenrechte einen roten Faden in der Arbeit des Europarats, die auf den drei Säulen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eben Menschenrechte fußt.

Beim 15. Sportministertreffen des Europarates 2018 in Tbilisi/Georgien wurde zu den Themenfeldern „Schutz der Menschenrechte im Sport“ und „Kampf gegen Korruption im Sport“ eine Resolution erarbeitet und von den Ministerinnen und Ministern einstimmig angenommen. Der Appendix zur Resolution „Protection Human Rights in Sport“ firmiert seitdem unter der Bezeichnung „Tbilisi Declaration“.