Bundesamtsgebäude
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat 4 Standorte.
Büro Bundesminister Werner Kogler und Sektion I - Präsidialangelegenheiten
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Zutrittskontrollsystem
Aus sicherheitstechnischen Gründen wurde im Dezember 2019 ein neues Zutrittskontrollsystem mit Schleusen im Bundesamtsgebäude Radetzkystraße eingerichtet. Wenn Sie Zugang zu den Arbeits- und Besprechungsräumen des BMKÖS oder zu anderen Behörden im Bundesamtsgebäude haben möchten, müssen Sie sich mit einem gültigen Lichtbildausweis beim Informationsschalter beim Haupteingang identifizieren. Gegen Hinterlegung Ihres Ausweises wird Ihnen am Informationsschalter eine Gästekarte ausgestellt.
Sie können den Informationsschalter unter der Telefonnummer +43 (0) 1 71162-657170 erreichen.
Postadressen:
- Büro des Bundesministers Werner Kogler
Radetzkystraße 2
1030 Wien - Sektion I – Präsidialangelegenheiten
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Sektion II - Sport
Dampfschiffstraße 4, 1030 Wien
Zutrittskontrollsystem
Für einen Zugang in der Dampfschiffstraße 4 benötigen Sie vorab einen Termin. Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Abteilung werden Sie von Ihrer Ansprechperson im Erdgeschoß abgeholt.
Postadresse:
- Sektion II – Sport
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
Sektion III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien
Zutrittskontrollsystem
Zugang zu Arbeits- und Besprechungsterminen am Standort Hohenstaufengasse 3 erhalten Sie gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Portier. Dieser stellt Ihnen eine Gästekarte aus.
Postadresse:
- Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation
Hohenstaufengasse 3
1010 Wien
Sektion IV - Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Zutrittskontrollsystem
Zugang zum Standort Concordiaplatz erhalten Sie gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Portier.
Postadressen:
- Sektion IV - Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Barrierefreie Amtsgebäude
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten und verpflichtet den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den barrierefreien Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.
Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Die vom BMKÖS genützten Gebäude sind als weitgehend baulich barrierefrei zu bezeichnen, da sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise zugänglich und nutzbar sind. Auch bei Veranstaltungen wird bei der Planung und Gestaltung großer Wert auf die barrierefreie Zugänglichkeit gelegt.