Bundestheater
Mit dem im Juli 1998 vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater (Bundestheaterorganisationsgesetz, BThOG) wurden die ehemals im österreichischen Bundestheaterverband zusammengefassten Bühnen im Rahmen einer Holdingstruktur rechtlich selbständig.
Die Bühnengesellschaften – Burgtheater, Wiener Staatsoper, Volksoper Wien – wurden als wirtschaftlich eigenverantwortliche und künstlerisch autonome Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) errichtet. Die Bundestheater-Holding GmbH, die zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes steht, ist Alleineigentümerin der 3 Tochtergesellschaften. Die Kostüm- und Dekorationswerkstätten, der Kartenvertrieb, die Gebäudeverwaltung sowie die EDV wurden in einer vierten Gesellschaft, der ART for ART Theaterservice GmbH, zusammengefasst, die ihrerseits Eigentümerin der ART for ART Kreativ-Werkstätten GmbH ist. Die Bundestheater-Holding GmbH ist Mehrheitseigentümerin (51,1 Prozent) der ART for ART Theaterservice GmbH. Die übrigen 48,9 Prozent sind zu gleichen Teilen (jeweils 16,3 Prozent) auf die Burgtheater GmbH, die Wiener Staatsoper GmbH und die Volksoper Wien GmbH verteilt.
Für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags der Bühnengesellschaften beziehungsweise die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH, wie strategische Führung der Tochtergesellschaften, konzernweites Controlling, Interne Revision und die bauliche Instandhaltung der Bühnengebäude, stellt der Bund eine jährliche Basisabgeltung zur Verfügung.
Veröffentlichungen
- Gutachten zu Causa Teichtmeister – keine Pflichtverletzungen der Burgtheater-Geschäftsführung
- Endbericht der Sonderkommission Ballettakademie 2019 (PDF, 1 MB)