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Calls Sportförderungen 2023 - Gleichstellung. Integration. Inklusion. Gleichstellung. Integration. Inklusion. Wir fördern Projekte und Initiativen

Sport und Bewegung verbindet Menschen, schafft Vertrauen und überwindet Barrieren. Das Sportministerium fördert innovative Projekte und Initiativen in den Bereichen Gleichstellung, Integration und Inklusion. Machen Sie Ihre Vision zur Realität!

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Die Einreichfrist für die Ausschreibungen endete am 16. Juni 2023

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) sucht Initiativen, Vereine, Organisationen, die innovative Sport- und Bewegungsprojekte in einem oder mehreren der folgenden drei Bereiche umsetzen:

  • Modul 1: Sport und Gleichstellung
  • Modul 2: Sport und Integration
  • Modul 3: Sport und Inklusion

Voraussetzungen für die Sportförderung

Projektvolumen und Laufzeit

Für die einzelnen Sport- und Bewegungsprojekte können zwischen 5.000,- Euro und 150.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Gesamtvolumen für diese Sportförderung beträgt 1 Million Euro. Das geförderte Sport- und Bewegungsprojekt soll frühestens am 15.10.2023 starten und kann ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zu 36 Monate gefördert werden.

Antragsberechtigte und Antragstellung

Anträge auf Förderung konnten durch juristische Personen mit Sitz in Österreich von 15. Mai 2023 bis 16. Juni 2023 beim BMKÖS, Abteilung II/1 des BMKÖS per E-Mail eingebracht werden. Einzubringen sind das rechtsgültig unterzeichnete Antragsformular, der ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan, eine ausführliche Projektbeschreibung von maximal 10 Seiten sowie ein Vereinsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Körperschaft.

Auswahlprozess

Nach Einlangen der Förderanträge werden diese zunächst hinsichtlich der Erfüllung der im Förderprogramm genannten Fördervoraussetzungen geprüft (formale Prüfung). Überschreiten die dann noch verbliebenen Förderanträge insgesamt den Gesamtrahmen des Förderprogrammes (1 Million Euro), so werden die Anträge vom BMKÖS nach den untenstehenden Kriterien beurteilt und gereiht. Es werden jene Projekte bis zur Ausschöpfung des Gesamtrahmens gefördert, die die besten Beurteilungen erhalten haben.

Jeder Förderantrag wird einzelfallbezogen beurteilt und insbesondere hinsichtlich Förderbarkeit, Förderungswürdigkeit, Umsetzbarkeit des Vorhabens sowie Zweckmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität geprüft. Folgende Kriterien finden bei der Beurteilung der eingereichten Anträge besondere Berücksichtigung:

  • Das Fördervorhaben kann auch nach Beendigung ohne Bundesmittel fortgeführt werden.
  • Das Vorhaben geht über den Interessenbereich eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer hinaus und stärkt die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports.
  • In das Fördervorhaben werden Eigenmittel des:der Förderweber:in eingebracht.
  • In das Fördervorhaben werden finanzielle Mittel Dritter eingebracht.
  • Etwaige Veranstaltungen werden nach den Mindestkriterien für Green Events ausgerichtet.

Nach Auswahl der Projekte begleiten die Expert:innen des BMKÖS die Förderwerber:innen bei der Entwicklung des konkret umsetzbaren Projektantrags. Bei positiver Förderungsbeurteilung wird zwischen dem BMKÖS und dem:der Förderwerber:in ein Fördervertrag abgeschlossen.

Informationen zum Fördercall 2021 sowie zu den geförderten Projekten finden Sie unter
https://www.bmkoes.gv.at/sport/sportfoerderungen/calls/calls2021.html