Internationale und Europäische Sportpolitik
Österreichs sportpolitische Tätigkeiten auf internationaler Ebene fußen auf mehreren Säulen: Seit Österreichs Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 wird auch die Sportpolitik in Brüssel mitgestaltet, wenngleich im Bereich des Sports das Prinzip der Subsidiarität gilt und die EU keine Richtlinienkompetenz hat, sondern lediglich Empfehlungen oder Schlussfolgerungen entwickeln kann. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es eine eigene Ratsarchitektur mit Sportministertreffen und Ratsarbeitsgruppen. Mehr dazu im Themenblock EU-Sportpolitik
Dem Europarat gehören 46 Mitgliedsstaaten in Europa (darunter alle EU-Mitglieder) an. Die Kernaufgaben des Europarates sind der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der pluralistischen Demokratie und der Rechtstaatlichkeit. Im Bereich des Sports gibt es drei wichtige Konventionen zu den Themen Anti-Doping, Gewalt und Illegale Spielabsprachen. Mehr dazu im Themenblock Europarat
Zusätzlich arbeitet Österreich auch intensiv mit den Vereinten Nationen, insbesondere mit der UNESCO zusammen und ist zudem um eine stetige Stärkung und einen kontinuierlichen Ausbau bilateraler Beziehungen bemüht. Die internationale Zusammenarbeit im Sport hat durch die Entwicklung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Jahre 2015 neue große Impulse bekommen, welche seitdem die multilaterale Zusammenarbeit prägen.
Die größten aktuellen Bedrohungen, denen der internationale Sport ausgesetzt ist, sind Doping und Match-Fixing. Hier wird seit Jahren auf internationaler und nationaler Ebene an der Entwicklung umfassender Maßnahmen gearbeitet.
Im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist die Abteilung II/2 – EU und internationale Sportangelegenheiten für die internationale und europäische Sportpolitik zuständig.