Beteiligungsmanagement
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gestaltet die Rahmenbedingungen für das Schaffen und Vermitteln von Kunst und Kultur. Es bekennt sich ausdrücklich zur öffentlichen Förderung und zur Verantwortung für Kunst und Kultur.
Als Vertretung des Bundes ist das BMKÖS dabei an zentralen, in diesen Bereichen tätigen Unternehmen beteiligt. Diese Kulturinstitutionen des Bundes tragen essentiell dazu bei, dass die hervorragenden Leistungen in Kunst und Kultur ein wesentlicher Faktor für die Bedeutung Österreichs in der Welt und Standortfaktor in den Regionen bleiben.
Beteiligungsformen
Die Beteiligungen des Bundes sind unterschiedlich organisiert:
- wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts
Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek - Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Bundestheatergesellschaften, MuseumsQuartier - Fonds, Stiftungen und juristische Personen öffentlichen Rechts
Salzburger Festspielfonds, Leopold Museum Privatstiftung, Österreichisches Filminstitut
Eigenständigkeit der Bundeskulturinstitutionen
Die Bundeskulturinstitutionen agieren in ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen und organisatorischen Gestaltung eigenständig. Sie erhalten für die Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages substantielle Mittel aus dem Bundesbudget.
Grundsätze Beteiligungsmanagement
Das Beteiligungsmanagement des BMKÖS basiert auf geltenden Gesetzen, verbindlichen Rechtsakten und dem "Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) 2017". Es orientiert sich an international anerkannten Richtlinien.
Die Ausübung der Anteilseignerrechte berücksichtigt
- die gesetzlichen Vorgaben,
- die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz und
- das öffentliche Interesse an der optimalen Wahrnehmung der Aufgaben der Unternehmen des Bundes.
Mit der Veröffentlichung eines Leitfadens macht das BMKÖS die Grundsätze seines Beteiligungsmanagements transparent: Grundsätze des Beteiligungsmanagement
Kontrollfunktion und Rahmenbedingungen
Für das Bundesministerium bedeutet das Beteiligungsmanagement in erster Linie die Wahrnehmung der Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Interesse der Republik. Das Bundesministerium ist auch für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen verantwortlich. Aufbauend auf den Grundsätzen des Beteiligungsmanagements werden Maßnahmen für ein wirksames Controlling umgesetzt.
Mit dem Beteiligungsmanagement betraut sind die zuständigen Fachabteilungen der Sektion Kunst und Kultur (Abt. IV/B/8, Abt. IV/B/9 und Abt. IV/A/3 für Film) (PDF, 821 KB).
Zum Thema
- Bundesmuseengesetz
- Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG)
- Filmförderungsgesetz
- Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 zur Errichtung einer MuseumsQuartier-Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
- Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) 2017 (PDF, 1 MB)
- Grundsätze des Beteiligungsmanagements (PDF, 206 KB)
- Leitfaden für Sponsoring (PDF, 203 KB)