Allgemeine Voraussetzungen und Einreichfristen im Bereich Musik und darstellende Kunst
Anträge inklusive aller Beilagen sind mittels Online-Förderantrag einzubringen. Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).
Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine – eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben sind nicht möglich.
Darstellende Kunst
- Jahresprogramme: 30. September
- Projekte und Festivals mit Durchführung ab Jänner: 30. September
- Projekte und Festivals mit Durchführung ab Juli: 28. Februar
Musik
- Jahresprogramme: 15. Oktober
- Projekte und Festivals (inkl. Musiktheater) mit Durchführung ab Jänner: 15. Oktober
- Projekte und Festivals (inkl. Musiktheater) mit Durchführung ab Juli: 15. März
- Kompositionsförderungen, Kompositionsstipendien, Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung mit Durchführung/Uraufführung ab Jänner: 15. September
- Kompositionsförderungen, Kompositionsstipendien, Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung mit Durchführung/Uraufführung ab Juli: 15. April
Stipendien
- Lt. Ausschreibungen
Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Fortbildungskostenzuschüsse
- Reisekostenzuschüsse
- Tourneekostenzuschüsse