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Allgemeine Voraussetzungen und Einreichfristen im Bereich Musik und darstellende Kunst

Anträge inklusive aller Beilagen sind mittels Online-Förderantrag einzubringen. Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).
Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine – eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben sind nicht möglich.

Darstellende Kunst

  • Jahresprogramme: 30. September
  • Projekte und Festivals mit Durchführung ab Jänner: 30. September
  • Projekte und Festivals mit Durchführung ab Juli: 28. Februar

Musik

  • Jahresprogramme: 15. Oktober
  • Projekte und Festivals (inkl. Musiktheater) mit Durchführung ab Jänner: 15. Oktober
  • Projekte und Festivals (inkl. Musiktheater) mit Durchführung ab Juli: 15. März
  • Kompositionsförderungen, Kompositionsstipendien, Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung mit Durchführung/Uraufführung ab Jänner: 15. September
  • Kompositionsförderungen, Kompositionsstipendien, Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung mit Durchführung/Uraufführung ab Juli: 15. April

Stipendien

  • Lt. Ausschreibungen

Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

  • Fortbildungskostenzuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse
  • Tourneekostenzuschüsse