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Anti-Doping National

Sport hat eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Er besitzt pädagogische Vorbildfunktionen und vermittelt Grundwerte wie Fairness oder Toleranz. Diese Grundwerte werden durch Doping massiv gefährdet. Die Verwendung unerlaubter, leistungsfördernder Substanze widerspricht nicht nur dem Geist des Fair Play. Athletinnen und Athleten nehmen damit bewusst gesundheitliche Risiken und teils irreparable Folgen ihrer Gesundheit in Kauf.

Der Staat hat die Verantwortung, den Spitzensport vor negativen und unerlaubten Seiten zu schützen. Daher ist die Bekämpfung von Doping im Sport eine wesentliche Aufgabe der österreichischen Sportpolitik.

Österreichs Anti-Doping Politik

Österreich hat in der Anti-Doping-Politik stets Vorbildwirkung und nimmt eine europäische Vorreiterrolle ein.

Bereits im Jahr 1991 wurde die Europäische Anti-Doping-Konvention in die österreichische Rechtsordnung übernommen. Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte 2002 durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention des Europarates .

Darin wird unter anderem geregelt:

  • gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen durch die Vertragsstaaten,
  • Gewährleistung einer gleichmäßigen Vorgangsweise für Dopingkontrollen,
  • Zuständigkeit der World Anti-Doping-Agency (WADA)

Seit September 2007 ist das weltweit gültige "Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport der UNESCO" (Kurzbezeichnung: Anti-Doping-Konvention) auch in Österreich in Kraft. Mit diesem Übereinkommen soll es durch verschiedene Maßnahmen zu einer vollständigen Ausmerzung des Dopings im Sport kommen.

Anti-Doping-Bundesgesetz

Seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG) mit Juli 2007 verfügt Österreich über eine der umfangreichsten Anti-Doping-Gesetzgebungen Europas und unterstreicht damit seine international anerkannte Vorreiterrolle im Kampf gegen Doping im Sport.

Durch Novellierungen wurde das ADBG 2007 den gemachten Erfahrungen aus der Vollziehung des Gesetzes bzw. weiteren Entwicklungen im Sportbereich angepasst.

Mit der Novelle 2014 - BGBl. I Nr. 93/2014 (Inkrafttreten 1. Jänner 2015) kommen u.a. drei zentrale Punkte zum Tragen: Neugestaltung des Testpools, Verbesserung der Mitwirkung in Anti-Doping-Verfahren (klare Trennung zwischen NADA Austria, Anti-Doping-Rechtskommission und Unabhängiger Schiedskommission) sowie Implementierung neuer Tatbestände („Komplizenschaft“ und „Verbotener Umgang“). Gleichzeitig wird mit der Novelle 2014 den Anforderungen des ebenfalls ab 1.1.2015 geltenden neuen Welt-Anti-Doping-Codes der WADA entsprochen.

Mit 1.1.2021 trat das aktuell gültige Anti-Doping Bundesgesetz 2021 in Kraft.

Richtlinie zur Dopingprävention

Gemäß Art. 18.1 des Welt-Anti-Doping-Codes 2021 (WADC 2021) ist es das Ziel, durch Informations-, Aufklärungs-, und Bewusstseinsbildungsprogramme für dopingfreien Sport zu sorgen, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird. Im Vordergrund steht dabei die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler sowie deren Recht auf Teilnahme an dopingfreien Wettbewerben. Das oberste Ziel dieser Programme ist die Prävention von Doping.

Mit 1. Jänner 2021 trat erstmals der zum WADC 2021 gehörige Internationale Standard für Information und Prävention (engl. International Standard for Education) in Kraft, mit dem die weltweite Präventionsarbeit geregelt wird. Durch diese Vorgaben sind verbindliche Maßnahmen zur Dopingprävention zu setzen.

Gemäß § 3 ADBG 2021 hat der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf Grundlage der Expertise der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung einen Dopingpräventionsplan mit geeigneten Maßnahmen zu erlassen. Je nach Dopingrisiko der jeweiligen Sportart / Disziplin sind von den Sportorganisationen verpflichtende Maßnahmenpakete umzusetzen. Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA Austria) übernimmt die Koordinierung dieser Programme und entwickelt gemeinsam mit den Sportorganisationen individuelle, maßgeschneiderte Maßnahmenpakete.