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Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Aufgaben des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Kunst und Kultur

Kunst und Kultur in all ihren traditionellen und innovativen sowie materiellen und immateriellen Formen hat in Österreich einen hohen Stellenwert. Österreichs Ruf als Kulturnation wird durch weltberühmte Werke bedeutender Künstlerinnen und Künstler aus Musik, Malerei, Literatur und Architektur begründet und setzt sich durch zeitgenössische Kunst, Theater, Film und Design in einem jungen, kreativen Umfeld fort. Ein offener Kunst- und Kulturbegriff fördert das Verstehen und Erleben der Welt und den Respekt vor anderen.

Aufgabe der österreichischen Kunst- und Kulturpolitik ist, geeignete Rahmenbedingungen für ein lebendiges Kulturleben zu schaffen, dazu gehören u.a. die Förderung des zeitgenössischen Kunstschaffens, der Erhalt des kulturellen Reichtums und die Vermittlung des kulturellen Erbes. Die Sektion für Kunst und Kultur ist für die Umsetzung der Kunst- und Kulturpolitik auf Bundesebene zuständig.

Öffentlicher Dienst

Aufgabe der Sektion Öffentlicher Dienst ist es, eine moderne Verwaltungssteuerung sicherzustellen. Mit der Entwicklung und Umsetzung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen wird eine effiziente Verwaltung mit gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistet.

Zu den Kernaufgaben der Sektion gehören die Gestaltung des Dienstrechts des Bundes, Aus- und Fortbildung, Unterstützung der Ressorts in der strategischen und operativen Personalentwicklung, Sicherstellung der Personalsteuerung bis zur Gewährleistung eines effizienten Personaleinsatzes und die wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung.

Sport

Sport ist ein wesentlicher Bestandteil im Leben der Österreicherinnen und Österreicher. Er begeistert Tag für Tag Millionen Menschen in diesem Land. Um Österreich als Sportnation zu etablieren, ist es wichtig, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und damit die erforderliche finanzielle und organisatorische Unterstützung sicherzustellen. Während die verfassungsrechtlichen Kompetenzen bei den Bundesländern liegen, nimmt der Bund im Sportbereich in erster Linie eine Förderkompetenz wahr. Aufgabe der Sektion Sport ist die Förderung der gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitischen Funktion des Sports, der Sportvereine und Sportverbände. 

Die konkreten Aufgaben sind im Bundesministeriengesetz geregelt: