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Sport und Ehrenamt

Ehrenamtspreis 2024: Aufruf für alle gemeinnützigen Sportvereine

Nominieren Sie Persönlichkeiten,

  • die sich zwischen 1. Jänner 2021 – 24. Juli 2024
  • durch außergewöhnliches Engagement ausgezeichnet haben und
  • mit ihrer vorbildlichen Wirkung im Verein zu einer positiven Weiterentwicklung des Sports oder des Vereinslebens beigetragen haben.

Einreichfrist:
24. Juni 2024

Einreichung:
Bitte senden Sie das Nominierungsformular und die unterschriebene Datenschutzerklärung an ehrenamtspreis@bmkoes.gv.at

Einreichungsunterlagen:
Nominierungsformular_und_Datenschutzerklärung_Ehrenamtspreis_2024 (PDF, 362 KB)

Sport begeistert Millionen von Menschen in Österreich und ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in unserem Land. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist mindestens einmal pro Woche sportlich aktiv. Hunderttausende Österreicher:innen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für den Sport.

Aufwertung des Ehrenamts

Um die ehrenamtliche Tätigkeit weiter zu fördern, wurde im aktuellen Regierungsprogramm die Aufwertung und Absicherung des Ehrenamts als Ziel vereinbart. Unter Einbindung des organisierten Sports in Österreich wurden bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement überlegt und geschaffen:

  • Ehrenamtspreis
    Die Einführung eines österreichweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich. Der Ehrenamtspreis für Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre wurde 2023 erstmals vergeben und ist auch 2024 wieder ausgeschrieben.

  • steuerliche Erleichterungen
    Seit 2024 kann jeder Sportverein um Spendenbegünstigung ansuchen. Durch die Anknüpfung an die Gemeinnützigkeit ist auch Sport erstmalig ein spendenbegünstigter Zweck.
    Information Finanzministerium: Spendenbegünstigung

  • Ehrenamtspauschale im Sport
    Einkommensteuerbefreite, freiwillige Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen
    Information Sport Austria: Freiwilligenpauschale

Ehrenamtspreis 2024

Adobe Stock / Drazen Zigic
Foto: Adobe Stock / Drazen Zigic


Der Ehrenamtspreis ist die Würdigung des Ehrenamtes und die Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Funktionär:innen.

Die Auszeichnung wird für unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten in sieben Kategorien verliehen.

FAQ Ehrenamtspreis

Nominierungsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die nicht als Verband konstituiert sind.

Es können pro Verein insgesamt zwei Personen für alle Kategorien nominiert werden, wobei die beiden zu nominierenden Personen unterschiedlichen Geschlechtern angehören müssen.

Teilnahmeberechtigt sind sämtliche ehrenamtliche Funktionär:innen gemeinnütziger Sportvereine mit Sitz in Österreich, welche zumindest seit drei Monaten und zum Stichtag 24. Juni 2024 im Amt sind. Ausgenommen sind jene Funktionär:innen, die beim Ehrenamtspreis 2023 Preise gewonnen haben.

  1. Jungfunktionärin
    Die nominierte Persönlichkeit darf zum Stichtag das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und hat sich durch außergewöhnliche Verdienste und ihr besonderes Engagement für ihren Verein besonders ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

  2. Jungfunktionär
    Die nominierte Persönlichkeit darf zum Stichtag das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und hat sich durch außergewöhnliche Verdienste und ihr besonderes Engagement für ihren Verein besonders ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

  3. Funktionär:in im Bereich Nachhaltigkeit / nachhaltige Innovation
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich ökologische Nachhaltigkeit ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein positiv zur ökologisch-nachhaltigen Weiterentwicklung des Vereines beigetragen.

  4. Funktionär:in im Bereich Integration
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Integration ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Integration von sozial benachteiligten Gruppen oder Menschen mit Migrationshintergrund im Verein beigetragen.

  5. Funktionär:in im Bereich Gleichstellung
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Gleichstellung ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Gleichstellung der Geschlechter im Verein bzw. zur Förderung des Frauen- und Mädchensports beigetragen.

  6. Funktionär:in im Bereich Inklusion
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Inklusion ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Verein bzw. zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sport beigetragen.

  7. Lebenswerk-Funktionär:in
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich über einen längeren Zeitraum in besonderem Ausmaß ehrenamtlich engagiert, viele Maßnahmen gesetzt und durch soziales Engagement ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

Die Ehrung der Gewinner:innen für den 1.-3. Platz erfolgt am Tag des Sports im September 2024. Zusätzlich werden die 1. Platz-Gewinner:innen der jeweiligen Kategorie im Rahmen eines Vereinsfestes geehrt. Das Fest soll im Zeitraum von Herbst 2024 bis Frühling 2025 stattfinden und ist vom jeweiligen Sportverein zu veranstalten.

Prämiert wird stets der gemeinnützige Sportverein.

Kategorien 1-6

  • Erster Platz:
    2.500 Euro und ein Vereinsfest im Wert von bis zu 2.500 Euro (Zweckbindung)
    Das Vereinsfest soll im Zeitraum von Herbst 2024 bis Frühling 2025 stattfinden und vom jeweiligen Sportverein veranstaltet werden.
  • Zweiter Platz:
    1.500 Euro
  • Dritter Platz:
    1.000 Euro

Kategorie 7

  • Erster Platz:
  • 2.500 Euro und ein Vereinsfest im Wert von bis zu 2.500 Euro (Zweckbindung)
    Das Vereinsfest soll im Zeitraum von Herbst 2024 bis Frühling 2025 stattfinden und vom jeweiligen Sportverein veranstaltet werden.

Vereinsfest (Zweckbindung)

Der gemeinnützige Sportverein hat ein Vereinsfest für eine würdige Preisverleihung zu organisieren und erhält dafür zusätzlich 2.500 Euro (Zweckbindung).

Das BMKÖS behält sich das Recht vor, nachträglich die rechtmäßige Verwendung des Preisgeldes in Höhe von 2.500 Euro für das Vereinsfest mittels Einsicht in Bücher und eines Vor-Ort-Augenscheins zu überprüfen.

Sollte das Vereinsfest nicht oder nicht im geforderten Umfang veranstaltet werden, so behält sich das BMKÖS das Recht vor, den entsprechenden Anteil ganz oder zum Teil zurückzufordern.

Die Gewinner:innen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt:

Vorauswahl:
Die Vorauswahl der eingereichten Nominierungen erfolgt durch das BMKÖS.
Bis zu sechs Nominierungen pro Kategorie werden auswählt und der Jury zur Bewertung vorlegt.

Juryauswahl:
Die Auswahl der Gewinner:innen erfolgt bis zum 30.08.2024. Die Entscheidung trifft eine Jury mit Vertreter:innen des BMKÖS, der Sport Austria und Expert:innen der jeweiligen Kategorie.

Information der nominierten Personen:
Anfang September werden die nominierten Personen über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls zum Tag des Sports 2024 eingeladen.

  • Mit der Nominierung stimmen Sie den Auslobungskriterien und den Datenschutzbedingungen zu und bestätigen, die nominierte Persönlichkeit von der Nominierung informiert, ihr die Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt sowie die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten erhalten zu haben.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig und erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Nennung von Namen einzelner Personen.
  • Aufwendungen, die aufgrund einer Nominierung entstehen, werden nicht erstattet.
  • Änderungen der Auslobungskriterien sind vorbehalten und durch das BMKÖS möglich.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Das Preisgeld ist im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.

Vereinsfest (Zweckbindung)

  • Für das Vereinsfest gilt eine Zweckbindung.
  • Der gemeinnützige Sportverein hat ein Vereinsfest für eine würdige Preisverleihung zu organisieren und erhält hierfür zusätzlich € 2.500 (Zweckbindung).
  • Das BMKÖS behält sich das Recht vor, nachträglich die rechtmäßige Verwendung des Preisgeldes in Höhe von € 2.500 für das Vereinsfest mittels Einsicht in Bücher und eines Vor-Ort-Augenscheins zu überprüfen.
  • Sollte das Vereinsfest nicht oder nicht im geforderten Umfang veranstaltet werden, so behält sich das BMKÖS das Recht vor, den entsprechenden Anteil ganz oder zum Teil zurückzufordern