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Verlagsförderung

Die Verlagsförderung ist Teil der Kunstförderung und verfolgt das Ziel,

  • die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und
  • die Verbreitung und den Vertrieb dieser Bücher

zu sichern. Damit soll für das Lesepublikum ein breites Angebot mit einer großen literarischen und thematischen Vielfalt ermöglicht werden, wobei Programme mit Büchern von österreichischen Autoren und Übersetzern sowie mit österreichischen Themen bei der Förderung Vorrang haben.

Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert).

Die Förderung erfolgt in vier Tranchen, die jährlich über Empfehlung des Verlagsbeirats vergeben werden, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Bei der Programmförderung beträgt die Höhe der Tranchen jeweils € 12.000, € 24.000, € 36.000, € 48.000 oder € 56.000. Bei der Förderung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen beträgt die Höhe der Tranchen jeweils € 8.000, € 16.000, € 26.000, € 36.000 und € 40.000.

Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Eine Förderung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen ist ohne vorausgehende Programmförderung nicht möglich.

Kriterienkatalog

Formale und wirtschaftliche Voraussetzungen:

  • Österreichischer Verlag
  • Firmensitz und Betriebsstätte in Österreich
  • Funktionsfähiger Vollbetrieb
  • Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an den Verlagsrechten
  • Einhaltung branchenüblicher vertraglicher Normen im Verkehr mit Autorinnen/Autoren, Übersetzerinnen/Übersetzern, Illustratorinnen/Illustratoren
  • Plausible Verlagsstrategie (Programmplanung, Werbe- und Vertriebsplanung)
  • Eigenständiges Programm mit mindestens fünf selbständigen Publikationen pro Jahr
  • Realisierung der angekündigten Titel
  • Übernahme des Verlagsrisikos für den wesentlichen Teil des Verlagsprogramms
  • Überregionale Vertriebspraxis
  • Zeitgerechte Erstellung des Jahresabschlusses und Firmenbuchhinterlegung
  • Plausible Kalkulationen
  • Schlüssigkeit der Einreichung
  • Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Programm:

Bei der Beurteilung der Programme werden vom Verlagsbeirat folgende Punkte berücksichtigt:

  • Verlags- und Unternehmenskonzept

  • Programmidee

  • Qualität des Programms

  • Struktur des Programms

  • Schlüssigkeit des Programms

  • Umfang und Kosten des Programms

  • Anteil österreichischer Autor:innen, Übersetzer:innen, Illustrator:innen

  • Anteil neuer Autor:innen und literarischer Debüts

  • Autor:innenpflege

  • Werkpflege

  • Pflege der Backlist

  • Qualität des Lektorats

  • Angemessene Herstellungsqualität

  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Werbung und Vertrieb:

Bei der Beurteilung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen werden vom Beirat folgende Punkte berücksichtigt:

  • Qualität und Effektivität der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Medienarbeit
  • Umfang und Kosten der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Medienarbeit
  • Teilnahme an den Usancen der Verlags- und Buchbranche (Verlagsvorschau, Messen, Veranstaltungen, Lesungen, Buchpräsentationen etc.)
  • Erzielte Resonanz (Rezensionen, Auszeichnungen, Preise, Verbreitung der Bücher im In- und Ausland, Übersetzungen, Lizenzen etc.)

Gefördert werden Publikumsverlage. Nicht gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Fachbuch, reine Bildbände, Kunstkataloge, Musikalien, Karten, Ratgeber und dergleichen.

Die angeführten Kriterien sollen während der letzten 3 Jahre erfüllt worden sein.