Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Calls Sportförderungen 2024 - Gleichstellung. Integration. Inklusion. Wir fördern Projekte (Ende der Einreichfrist am: 21. Mai 2024)

Sport und Bewegung verbindet Menschen, schafft Vertrauen und überwindet Barrieren. Das Sportministerium fördert innovative Projekte in den Bereichen Gleichstellung, Integration und Inklusion. Machen Sie Ihre Vision zur Realität!

header_call2023

Die Einreichfrist für die Ausschreibungen endet am 21. Mai 2024

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) sucht Initiativen, Vereine, Organisationen, die innovative Sport- und Bewegungsprojekte in einem oder mehreren der folgenden drei Bereiche umsetzen:

  • Modul 1: Sport und Gleichstellung
  • Modul 2: Sport und Integration
  • Modul 3: Sport und Inklusion

Voraussetzungen für die Sportförderung

Projektvolumen und Laufzeit

Für die einzelnen Sport- und Bewegungsprojekte können bis zu 150.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden, max. 50.000 pro Jahr. Das Gesamtvolumen für diese Sportförderung beträgt 1 Million Euro. Das geförderte Sport- und Bewegungsprojekt soll frühestens am 1. Oktober 2024 starten und kann ab dem Projektbeginn bis zu 36 Monate gefördert werden.

Antragsberechtigte und Antragstellung

Anträge auf Förderung konnten durch juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz in Österreich bis zum 21. Mai 2024 beim BMKÖS, Abteilung II/1 des BMKÖS per E-Mail an sportstrategie@bmkoes.gv.at eingebracht werden. Einzubringen sind das rechtsgültig unterzeichnete Antragsformular, der ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan, eine ausführliche Projektbeschreibung von maximal 10 Seiten sowie ein Vereinsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Körperschaft.

Auswahlprozess

Nach Einlangen der Förderanträge werden diese zunächst hinsichtlich der Erfüllung der im Förderprogramm genannten Fördervoraussetzungen geprüft (formale Prüfung). Überschreiten die dann noch verbliebenen Förderanträge insgesamt den Gesamtrahmen des Förderprogrammes (1 Million Euro), so werden die Anträge vom BMKÖS nach den untenstehenden Kriterien beurteilt und gereiht. Es werden jene Projekte bis zur Ausschöpfung des Gesamtrahmens gefördert, die die besten Beurteilungen erhalten haben.

Jeder Förderantrag wird einzelfallbezogen beurteilt und insbesondere hinsichtlich Förderbarkeit, Förderungswürdigkeit, Umsetzbarkeit des Vorhabens sowie Zweckmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität geprüft. Folgende Kriterien finden bei der Beurteilung der eingereichten Anträge besondere Berücksichtigung:

  • Das Fördervorhaben kann auch nach Beendigung ohne Bundesmittel fortgeführt werden.
  • Das Vorhaben geht über den Interessenbereich eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer hinaus und stärkt die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports.
  • In das Fördervorhaben werden Eigenmittel des:der Förderweber:in eingebracht.
  • In das Fördervorhaben werden finanzielle Mittel Dritter eingebracht.
  • Etwaige Veranstaltungen werden nach den Mindestkriterien für Green Events ausgerichtet.

Nach Auswahl der Projekte begleiten die Expert:innen des BMKÖS die Förderwerber:innen bei der Entwicklung des konkret umsetzbaren Projektantrags. Bei positiver Förderungsbeurteilung wird zwischen dem BMKÖS und dem:der Förderwerber:in ein Fördervertrag abgeschlossen.