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Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz wird seit 30 Jahren auf internationaler Ebene besonderes Augenmerk geschenkt, was sich in einer Reihe grundlegender Dokumente und Vereinbarungen auf Ebene von UNO, EU und Europarat manifestiert.

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

Der Schutz der Rechte des Kindes wird im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta) anerkannt. Gemäß Artikel 165 AEUV ist der Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere der jüngeren Sportlerinnen und Sportler, eine Möglichkeit, die europäische Dimension des Sports zu entwickeln, und damit ein spezifisches Ziel der Tätigkeit der Union auf dem Gebiet des Sports.

Das Europäische Parlament verabschiedete anlässlich des 30. Jahrestages der UN Kinderrechtskonvention am 26. November 2019 eine Entschließung. Diese beinhaltet u.a. Forderungen in Hinblick auf die Beendung aller Formen von Gewalt gegen Kinder.

in Österreich hat der Nationalrat am 20. Jänner 2011 das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen, womit zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes in Verfassungsrang gehoben wurden. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Die Rechte von Kinder und Jugendlichen (PDF, 1 MB)