Freie Gruppen
Jahresprogrammförderung für freie Gruppen: Tanz, Theater, Performance
Ziel und Zweck:
Förderung von freien Gruppen in den Bereichen Tanz, Theater und Performance mit kontinuierlichem Spielbetrieb und (Wohn-)Sitz in Österreich
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
Vergabemodus:
Beirat für darstellende Kunst
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen:
- Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag
- detaillierte Beschreibung des künstlerischen Jahresprogramms auf maximal 10 Seiten (Regiekonzept, Konzept der Inszenierung/Choreografie/Performance, Intention, Exposé, Form der künstlerischen Umsetzung, Arbeitsweise, Bühnenbild, Kostüm, Video) plus gegebenenfalls Stücktext
- Aufführungsdaten (Premierentermin, Aufführungsorte, Anzahl der Aufführungen und Nachaufführungen in anderen Bundesländern)
- Angaben zu den Kunstschaffenden (Biographien mit Angaben zur Ausbildung und aktuellen Tätigkeit)
- Aufstellung aller vorgesehenen Ausgaben und Einnahmen, Angaben für statistische Zwecke und zu öffentlichen Förderungen in den letzten 5 Jahren mittels Formular IV/A/2 Budget und Statistik (Excel, 130 KB)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss (wo vorhanden)
- Kopie der Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Land und Gemeinde), kann nachgereicht werden
- Beschreibung der bisherigen Tätigkeit, gegebenenfalls Pressespiegel des Vorjahres
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- kontinuierlicher Spielbetrieb mit mindestens 2 Neuproduktionen
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Die Produktionen weisen einen überwiegend österreichischen Produktionsanteil auf, werden vorwiegend im Inland produziert und haben die Premiere in Österreich.
- Für Produktionen, die im Rahmen von Jahresprogrammförderungen unterstützt werden, können vom selben Antragsteller/von derselben Antragstellerin keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
- Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen).
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
Inhaltliche Aspekte
- hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
- Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer österreichischer Dramatik (Theater)
- Anteil an zeitgenössischem Repertoire
- innovative, zeitbezogene und experimentelle Kunstformen
- formaler, exemplarischer, innovativer Ausführungs-/Darbietungswert
- Stoffqualität (Stück, Thema), thematischer Wert (aktuelle gesellschaftliche Relevanz)
- dramaturgische Qualität (innere Handlung) und Programmzusammenstellung
- Überzeugungswert des Programm-/Regiekonzepts und der technischen Umsetzung
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen und herausragende Bedeutung in der österreichischen Theater-/Tanz- und Performanceszene
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- überregionale und internationale Visibilität
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Wirtschaftliche Aspekte
- Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
- ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang
Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung
- überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte)
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
- Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)
Termin:
Sparte:
darstellende Kunst