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Fördermöglichkeiten Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Kunst und Kultur

Achtung

Seit 1. Mai 2024 sind alle Förderanträge in der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS auf die Online-Einreichung umgestellt: Information Online-Anträge

Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

EU-Förderprogramme

Sonderförderungen

Hilfe für ukrainische Künstler:innen

Fair-Pay

Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur kann im Jahr 2024 um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden.

Klimafitte Kulturbetriebe - Schwerpunkt Energieeffizienz

Das BMK führt das Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe" des BMKÖS fort und fördert ab sofort gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich

Anspruch auf Förderungen

Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.

Die Förderungswerber:innen werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.

Für Förderungen im Bereich Kunst sind antragsberechtigt:

  • Einzelpersonen
  • Gruppen von Kunstschaffenden
  • Kunstinstitutionen
    Gefördert werden registrierte Museen, öffentliche Büchereien sowie Bundesverbände (Dachverbände) und innovative Projekte der Volkskultur.
  • Firmen
    Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.

Für Kunst- und Kulturförderungen der Bundesländer und des Bundes gelten österreichweite Voraussetzungen für Mehrjahresverträge:

  • Bereits erhaltene Jahresförderungen der jeweiligen Gebietskörperschaft im letzten Jahr
  • Professionelle, fachlich geeignete Geschäftsführung
  • Weitgehende Programm- und Kalkulationssicherheit für den beantragten Zeitraum
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
  • Regelmäßige Berichtspflicht über das erfolgte Förderungsjahr

Unabhängig davon werden von jeder Gebietskörperschaft jeweils weitere formale Vorgaben und inhaltliche Bewertungskriterien festgelegt.