Förderungen und Stipendien - Mode
Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6
Inhaltsverzeichnis
Modeförderung durch AFA (Austrian Fashion Association)
Ziel und Zweck:
Finanzierung von Modedesigner:innen und Labels, Modeshows, Ausstellungen, Publikationen etc.
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Jury, AFA – Austrian Fashion Association
Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns
Lindengasse 27/1, 1070 Wien
austrianfashionassociation.at
Kriterien und Bedingungen:
österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich
Termin:
zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), laut Ausschreibung austrianfashionassociation.at
Sparte:
Mode
Modeförderung durch die Abteilung IV/6
Ziel und Zweck:
Finanzierung schwerpunktmäßig von Vereinen und Institutionen (Sonderprojekte, Fashionshows, Ausstellungen, Publikationen)
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Abteilung IV/A/6
Online Förderantrag:
Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular einzubringen. Der Online-Förderantrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Benennung und Gliederung der Anhänge
Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag (mit den Unterschriften des Antragstellers bzw. der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug) mit folgender Benennung und in folgender Gliederung in 4 separaten Anhängen beizulegen. Siehe auch Punkt "Erforderliche Einreichunterlagen":
- Projekt:
Beschreibung und Kurzkonzept (was, wann, wo, wer, wie …) - Kalkulation:
Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB) - Dokumentation:
eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit - Angaben:
Entweder Angaben zur Person
- Lebenslauf
- Förderungen der letzten 5 Jahre
- Meldezettel bezeichnet als "Person"
oder Angaben zum Verein
- Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inklusive z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"
Erforderliche Einreichungsunterlagen
- genau ausgefüllter und unterzeichneter Online-Förderantrag
- nachfolgende Unterlagen:
- Projekt:
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan (maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite)
- Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
- bei Publikationen/Katalogen: Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation, ...
- detaillierte Kostenkalkulation: Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote), Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- Dokumentation:
Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...) - Angaben zur Person:
- Lebenslauf
- Kopie des Auszugs aus dem Melderegister (Meldezettel)
- Angaben zum Verein:
- Vereinsregisterauszug und Statuten bzw. gegebenenfalls Beschreibung einer anderen Organisationform inkl. z.B. Firmenbuchauszug bezeichnet als "Verein"
- Projekt:
Kriterien und Bedingungen:
Projektbeteiligung insbesondere von Vereinen österreichweit, die im Bereich Modedesign tätig sind, Kuratoren beziehungsweise Kuratorinnen im Bereich Modedesign mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen.
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten.
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit gegeben sein
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- Künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung des österreichischen Modeschaffens in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
laufend
Sparte:
Mode
Startstipendium für Mode
Ziel und Zweck:
Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen oder Künstler; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunst- und Modeszene
Dotation/Förderungshöhen:
jährlich 5 Stipendien zu je 9 000 Euro (monatlich 1 500 Euro, 6 Monate)
Vergabemodus:
Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
laut Ausschreibung austrianfashionassociation.at/Startstipendien
Kriterien und Bedingungen:
österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich; Bewerbung bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr. Keine Studentinnen oder Studenten beziehungsweise Staats- oder Auslandsstipendiatinnen oder Auslandsstipendiaten im selben Jahr
Termin:
15. Juli
Sparte:
Mode