Förderungen im Bereich Film
Bitte beachten Sie, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusiver aller Beilagen seit dem 01.05.2024 als Online-Förderantrag einzubringen sind.
Welches Formular ist zu verwenden?
- "Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers" für Anträge auf Stipendien
- "Allgemeines Antragsformular" für alle anderen Fördermaßnahmen
Die erforderlichen Antragsunterlagen benennen Sie bitte wie im entsprechenden Informationsblatt angegeben (z.B. "1 – Begleitschreiben inklusive Kurzbeschreibung des Inhalts/Synopsis") und laden diese am Ende des Online-Antragsformulars hoch.
Detaillierte Informationen zum Online-Förderantrag finden Sie auf der Seite Formulare & Informationsblätter und im FAQ zum Online-Antrag.
Förderung
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Jahrestätigkeit von Programmkinos, einschließlich Vermittlungstätigkeiten und Publikationen.
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Informationsblatt "Förderung von Programmkinos" (PDF, 236 KB)
Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung im Detail
Einreichfrist:
5. Dezember
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Jahrestätigkeit von filmkulturellen Institutionen (wie Archiven), einschließlich Vermittlungstätigkeiten und Publikationen.
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von Filminstitutionen" (PDF, 457 KB)
Termin:
15. November
Ziel und Zweck:
Gefördert werden Filminstitutionen/Einzelpersonen für filmkulturelle Projekte im In‐ und Ausland.
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Erforderliche Unterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von filmkulturellen Projekten" (PDF, 460 KB)
Termin:
15. November
Ziel und Zweck:
Gefördert werden Filmfestivals und filmkulturelle Veranstaltungen.
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Festivalbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von Filmfestivals" (PDF, 458 KB)
Termin:
15. Februar, 15. September
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Herstellung von Drehbüchern für innovative Spielfilme ab 70 Minuten Laufzeit. Für kürzere Spielfilme ist die Drehbuchförderung in der Herstellungsförderung inkludiert.
Dotation/Förderungshöhen:
Maximal 10 000 Euro (Richtwert)
Vergabemodus:
Filmbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Förderung von Drehbüchern" (PDF, 460 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).
Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Projektentwicklung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen.
Dotation/Förderungshöhen:
maximale Förderbeträge (Richtwerte)
- bei Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen: projektbezogen
- bei Dokumentarfilmen: maximal 15.000 Euro (ab 70 Minuten, für kürzere Filme entsprechend weniger)
- bei Spielfilmen: maximal 25.000 Euro (ab 70 Minuten und in Zusammenarbeit mit einer Produktionsfirma, für kürzere Filme entsprechend weniger)
Vergabemodus:
Filmbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung der Projektentwicklung" (PDF, 166 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).
Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Herstellung von Avantgarde- und Experimentalfilmen sowie innovativen Animations-, Dokumentar- und Spielfilmen.
Dotation/Förderungshöhen:
- für Einzelpersonen: maximal 90.000 Euro
- für Produktionsfirmen: maximal 120.000 Euro (Richtwert)
Filmvorhaben, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 500.000 Euro (Richtwert) übersteigen bzw. bei Koproduktionen, bei denen der Österreichanteil die Förderungshöhe von 500.000 Euro übersteigt, können nicht gefördert werden.
Wenn Sie zudem für ÖFI+, die neue automatische Förderschiene für Kinofilme in Österreich, ansuchen möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen und Kriterien auf der Website von ÖFI+.
Bitte beachten Sie, dass für Ansuchen um Herstellungsförderung des BMKÖS und ÖFI+ ausschließlich das Kalkulationsformular des ÖFI zu verwenden ist. Dieses finden Sie auf der Website des Österreichischen Filminstituts.
Vergabemodus:
Filmbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung der Herstellung" (PDF, 194 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB) sowie zu ÖFI+ auf der Website von ÖFI+.
Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Verbreitung von Filmen, die Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut Liste internationaler Filmfestivals (PDF, 542 KB) und die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten.
Dotation/Förderungshöhen:
Richtwerte maximal 20.000 Euro
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Förderung von Verbreitung und Festivalteilnahmen, Zuschüsse für Reisekosten" (PDF, 464 KB) und den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB).
Termin:
laufend
Stipendien
Förderantrag
Seit 1. Mai 2024 sind Förderansuchen ausschließlich als Online Antrag einzubringen.
Verwenden Sie für Arbeitsstipendien bitte folgenden Link:
Ziel und Zweck:
Gefördert wird die Erstellung eines filmischen Grundkonzepts, das die Voraussetzung zur Einreichung im Förderbereich Projektentwicklung noch nicht erfüllt.
Dotation/Förderungshöhen:
1 bis maximal 3 Monate (pro Monat maximal 1.500 Euro) Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus ansuchen: Details finden Sie im Online-Förderantrag
Vergabemodus:
Filmbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien und Antragstellung finden Sie im Informationsblatt "Vergabe von Arbeitsstipendien" (PDF, 464 KB), in den Richtlinien zur Filmförderung (PDF, 654 KB) und im FAQ zum Online-Antrag.
Termin:
31. Jänner, 31. Mai, 30. September
Ziel und Zweck: Jährlich werden 6 Start-Stipendien für Filmkunst an Nachwuchsfilmschaffende vergeben.
Dotation/Förderungshöhen: 6 Monate (pro Monat 1.500 Euro) Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus ansuschen: Details finden Sie im Online-Förderantrag
Vergabemodus: Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen: Detaillierte Informationen dazu finden Sie nach Veröffentlichung der Ausschreibung unter Ausschreibungen.
Termin: 03. April
Ziel und Zweck: Gemeinsam mit ORF III werden Filmformate gefördert, die sich mit neuen Medien und innovativen Technologien künstlerisch auseinandersetzen.
Dotation/Förderungshöhen: Teilfinanzierung
Vergabemodus: Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen: Detaillierte Informationen dazu finden Sie nach Veröffentlichung der Ausschreibung unter Ausschreibungen.
Preise
Ziel und Zweck:
Ausgezeichnet werden Werke international erfolgreicher Filmschaffender oder Personen, die sich im Bereich des künstlerischen Films besondere Verdienste erworben haben.
Dotation/Förderungshöhen:
15.000 Euro
Vergabemodus:
Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
keine Bewerbung möglich
Kriterien und Bedingungen:
Der Preis wird an natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich vergeben, welche mindestens 5 international anerkannte und besprochene Filme vorweisen können oder sich im Filmbereich verdient gemacht haben.
Termin: jährlich
Ziel und Zweck:
Ausgezeichnet werden außergewöhnliche Leistungen von Filmschaffenden oder Personen, die sich im Bereich des künstlerischen Films besondere Verdienste erworben haben.
Dotation/Förderungshöhen:
2 Preise à 10.000 Euro
Vergabemodus:
Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
keine Bewerbung möglich
Kriterien und Bedingungen:
Die beiden Preise werden an natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich vergeben, welche mindestens 3 außergewöhnliche Arbeiten vorweisen können oder sich im Filmbereich verdient gemacht haben.
Termin:
jährlich