EU-Sportpolitik
Rechtsgrundlage:
Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 01.12.2009 in Kraft getreten ist, wird der Sport erstmals in den EU-Verträgen verankert. In den Art. 6 und Art. 165 des Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV) wird die Bedeutung des Sports für Europa ausdrücklich gewürdigt und die Förderung der europäischen Dimension des Sports als ein Ziel der Gemeinschaft hervorgehoben. Im zweiten Halbjahr 2018 übernahm Österreich zum insgesamt dritten Mal nach 1998 und 2006 den EU-Vorsitz, dies erstmals seit dem Vertrag von Lissabon.
Die Europäische Union nimmt im Bereich des Sports eine unterstützende und koordinierende Rolle ein. Sie ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Die besonderen Merkmale des Sports, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und die soziale und pädagogische Funktion sollen besondere Berücksichtigung finden.
Die EU bekennt sich zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips im Sport. Die Hauptkompetenz im Bereich des Sports verbleibt in den Händen der Mitgliedsstaaten und eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Sportbereich ist damit nicht vorgesehen. Die wesentlichen Änderungen für den Sport sind damit nicht rechtlicher, sondern vielmehr institutioneller und finanzieller Natur.
In der Europäischen Kommission ist für den Bereich Sport die EU-Kommissarin Iliana Ivanova zuständig. Die Kompetenzen des "Referats Sport", das der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (DG EAC) der Europäischen Kommission zugeordnet ist, wurden seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgewertet. Im Europäischen Parlament fällt der Bereich des Sports in die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT).