Österreich und die UNESCO
UNESCO – die Organisation und ihre Ziele
Die UNESCO ist ein Forum für die internationale Zusammenarbeit und für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Ideen. Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) hat ihren Sitz in Paris. Sie ist eine eigenständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen und umfasst 194 Mitgliedstaaten und 12 assoziierte Mitglieder.
Verfassung der UNESCO
Am 16. November 1945 unterzeichneten 37 Staaten in London die Verfassung der UNESCO. Sie trat am 4. November 1946 in Kraft. In der Präambel der Verfassung wurde die Leitidee formuliert:
"Da Kriege im Geiste der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden."
Aufgabe der UNESCO gemäß ihrer Verfassung:
"Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Nationen in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen ..." (Artikel I.1:)
Programm, Strategien und Umsetzung
Alle 4 Jahre erarbeitet die UNESCO ihr Programm (aktuell 2022 bis 2025) und legt damit die Arbeitsschwerpunkte fest. Mittelfristige programmatische Strategien (2022 bis 2029) weisen der Organisation die Richtung.
Österreichische UNESCO-Kommission
Die österreichische UNESCO-Kommission ist ein Bindeglied der innerösterreichischen Koordination, aber auch in der Koordination zwischen dem Sekretariat der UNESCO und österreichischen Institutionen tätig.
SCHWERPUNKTE
UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Die Konvention wurde im Jahr 2005 von der 33. Generalkonferenz der UNESCO angenommen und ist seit 18. März 2007 in Kraft (Ratifizierung in Österreich im August 2006).
Kernaussage der Konvention: Jeder Staat hat das Recht und die Pflicht, seine Kultur durch kulturpolitische Maßnahmen und Steuerungsinstrumente zu fördern und zu schützen. Die Konvention ist die Sicherung eines Umfeldes, in dem sich eine Vielfalt an Kunst und Kultur frei entfalten kann und vor einer rein ökonomischen Betrachtungsweise geschützt ist.
- UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
- Kulturelle Vielfalt. Um keinen/jeden/welchen Preis? (PDF, 289 KB)
Das UNESCO Übereinkommen – Was es ist. Was es kann. Wem es nützt. - Österreichische UNESCO-Kommission - Kulturelle Vielfalt
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10
Europäische und internationale Kulturpolitik
Dr.in Anna Steiner
E-Mail: anna.steiner@bmkoes.gv.at
Die Konvention wurde von der 32. UNESCO-Generalkonferenz in Paris 2003 beschlossen und trat im April 2006 in Kraft. Österreich hat die Konvention ratifiziert und ist seit 9. Juli 2009 Vertragsstaat. Im Rahmen der nationalen Implementierung sind die Vertragsstaaten verpflichtet, nationale Verzeichnisse ihres immateriellen Kulturerbes zu erstellen.
- Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (RIS)
- Österreichische UNESCO-Kommission – Immaterielles Kulturerbe
Seit dem Beitritt Österreichs zur Konvention wird ein nationales Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich geführt. Im Jahr 2024 umfasst das Verzeichnis bereits 163 national gelebter Praktiken und Traditionen:
Verzeichnis als Broschüre (wird regelmäßig erweitert):
Traditionelles Handwerk - Zukunft Handwerk
Seit dem Jahr 2015 ist der Themenbereich "Traditionelles Handwerk" zu einem inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich des immateriellen Kulturerbes geworden. Die Beobachtung, dass traditionelles Handwerk zunehmend verschwindet, hat zu Überlegungen geführt, wie das Bewusstsein für das Thema Handwerk und die aktuellen Problemfelder gestärkt und verantwortliche Stellen sensibilisiert werden können. Handwerk wird als Teil der eigenen Gegenwart und Zukunft begriffen, nicht mit einem romantisierenden und rückwärts gewandten Blick, sondern als positiver Impuls der heimischen Wirtschaft für eine bewusst gelebte Zukunft des Handwerks und der kreativen Schaffensfreude.
Daher hat die österreichische UNESCO Kommission im Auftrag der für Kultur und Wirtschaft zuständigen Ministerien eine Studie zur Erhebung zum Status des traditionellen Handwerks in Österreich in Auftrag gegeben. Sie umfasst Definition und Analyse der Parameter des traditionellen Handwerks, seines Gefährdungsgrades und seiner kulturpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung in der Zukunft.
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10
Europäische und internationale Kulturpolitik
Dr.in Anna Steiner
E-Mail: anna.steiner@bmkoes.gv.at
Das UNESCO Programm Memory of the World zielt auf die Bewahrung und den Schutz des dokumentarischen Erbes der Menschheit ab, z.B. Bücher, Manuskripte, audiovisuelle Medien und den freien Zugang zu diesen Dokumenten.
- Memory of the World
UNESCO Programm zur Bewahrung des dokumentarischen Erbes der Menschheit (englisch) - Memory of the World-Register
Internationales Register von Dokumenten mit universaler Bedeutung. Auch Österreich beteiligt sich an diesem internationalen Registerprogramm der UNESCO. - Memory of Austria
Zusätzlich zum internationalen Registerprogramm führt Österreich seit 2014 auch ein nationales Dokumentenregister mit Dokumente und Sammlungen, die von herausragender Bedeutung und historischer Wichtigkeit für das österreichische kulturelle Gedächtnis sind. Alle zwei Jahre wird das Register erweitert.
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/10
Europäische und internationale Kulturpolitik
Dr.in Anna Steiner
E-Mail: anna.steiner@bmkoes.gv.at
Im Jahr 1972 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit (Welterbekonvention). Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 194 Vertragstaaten universelle Gültigkeit.
- Welterbekonvention
- World Heritage List (engl.Webseite)
Die Welterbe-Liste umfasst derzeit 1.223 Stätten, darunter 12 in Österreich. - UNESCO-Welterbestätten in Österreich / The World Heritage List-Austria
Information zu den 12 Stätten von außergewöhnlichem universellen Wert - UNESCO Welterbe
Information und Förderungsansuchen im Bereich Weltkulturerbe
Kontakt Welterbe:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/B/4
Architektur, Baukultur und Denkmalschutz
E-Mail: iv4@bmkoes.gv.at
Die Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970) wurde von Österreich 2015 ratifiziert und trat am 15. Oktober 2015 in Kraft.
- Rechtsvorschrift für Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention)
- UNESCO-Konvention zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970)
- International Center for the Study of the Preservation and Restauration of Cultural Property (ICCROM)
Kontakt Kulturgüterschutz:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Stabsstelle Kunstrückgabe und Gedenkkultur
E-Mail: kunstrueckgabe@bmkoes.gv.at