Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Kunstrückgabe & Gedenkkultur

Restitution nach dem Kunstrückgabegesetz 1998

Trotz der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verstrichenen Zeit und der Rückstellungsgesetzgebung seit den Nachkriegsjahren (Nichtigkeitsgesetz, Rückstellungsgesetze, Kunst- und Kulturbereinigungsgesetze) befinden sich bis heute Kunstgegenstände in den Sammlungen des Bundes, die während der Herrschaft der Nationalsozialisten ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden.

Im Jahr 1998 wurde daher die Kommission für Provenienzforschung eingesetzt, um systematisch die Sammlungen des Bundes zu überprüfen und entzogene Gegenstände aufzudecken. Gleichzeitig wurde das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Kunstrückgabegesetz, BGBl. I 181/1998 in der Fassung BGBl. I 117/2009) erlassen. Dieses Gesetz ermöglicht es, entzogene Kunst- und Kulturgegenstände, die sich heute im Eigentum des Bundes befinden, an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer oder an deren Rechtsnachfolger zurückzugeben. Im Jahr 2009 wurde das Gesetz novelliert (Kunstrückgabegesetz).

Die Ergebnisse der Kommission für Provenienzforschung werden in Dossiers zusammengefasst und dem gemäß § 3 Kunstrückgabegesetz beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Kunstrückgabebeirat vorgelegt. Der Beirat gibt nach eingehender Überprüfung der Dossiers eine Empfehlung an die beziehungsweise den für die jeweilige Bundessammlung zuständige Bundesministerin beziehungsweise Bundesminister. Die Empfehlungen des Kunstrückgabebeirates werden auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Links