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Formulare & Infoblätter

Achtung

Seit 1. Mai 2024 sind alle Förderanträge in der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS auf die Online-Einreichung umgestellt.

Sollte eine Unterzeichnung mit ID-Austria nicht möglich sein, verwenden Sie bitte die Links zum Formularservice und signieren mit der eidesstattlichen Erklärung.

Allgemeine Information

Bitte lesen Sie folgende Grundlagen und Bedingungen für die Gewährung von Förderungen:

  • Rechtsgrundlagen 
  • Fair Pay:
    Informationen zum Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene"
  • Fairness Codex:
    Leitlinien für eine verbesserte Zusammenarbeit aller, die an Kunst und Kultur in Österreich beteiligt sind

Online-Förderantrag

Seit 1. Mai 2024 sind Förderanträge in der Sektion Kunst und Kultur des BMKÖS als Online-Anträge einzubringen. Diese Umstellung ist ein wichtiger Schritt, um die Förderabwicklung weiter zu vereinfachen.

Für die Förderwerber:innen bedeutet die Online-Antragstellung, dass Förderanträge nicht mehr postalisch oder per E-Mail geschickt werden können.

Der Online-Antrag kann auf zwei Wegen übermittelt werden:

Transparenzportal (TP)

Einbringung des Online-Antrags über das Transparenzportal. Anmeldung mittels USP oder ID Austria. Wenn Sie im Transparenzportal angemeldet sind, können Sie über folgende Links direkt in das passende Formular einsteigen:

Formularservice

Einbringung des Online-Antrags über das Formularservice (auch ohne ID Austria möglich).

Durch Ihre Unterschrift auf den Online-Antrag (mittels ID-Austria oder über eine eidesstattliche Erklärung) bestätigen Sie, dass Sie die Förderungsbedingungen des BMKÖS akzeptieren.

Hilfestellung:

Alleinerzieher:innenbonus

Alleinerzieher:innen

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Beilagenvorlagen, Infoblätter Sparten

Digitale Transformation

Informationsblatt