Einzelvorhaben Architektur
Frist: 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Einreichung von Förderungsanträgen
Bitte beachten Sie die Einreichfristen 28./29. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusiver aller Beilagen nur als Online-Förderantrag einzubringen sind.
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
- Online-Förderantrag: genau ausgefülltes und unterzeichnetes Online-Antragsformular mit den Unterschriften der zeichnungsbefugten Personen gemäß Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (vorzugsweise auf Deutsch) der geplanten Ausstellung, des Projekts oder der Publikation, Zeitplan
(maximal eine A4-Seite oder zusätzlich eine Kurzfassung auf einer A4-Seite) - detaillierte Kalkulation:
Angabe über die Gesamtkosten des Projekts mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten (bei Aufträgen für Transporte, Druck und anderes über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote) - Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, Webseite, ...)
- Kopie des Meldezettels
- Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der oder des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums
- bei Publikationen/Katalogen:
Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autorinnen und Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation und anderes - Bei Vereinen und Institutionen: Kostenkalkulation (Excel, 48 KB)
Ziel und Zweck:
Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Beirat für Architektur und Design
Kriterien und Bedingungen:
Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Sparte:
Architektur
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur und Denkmalschutz
E-Mail: architektur@bmkoes.gv.at
Tel: 9:00 - 13:00 Uhr +43 1 71606 851042