Österreichisches Filminstitut
Das Österreichische Filminstitut (ÖFI) ist die größte Filmförderungseinrichtung des Landes. Es fördert den österreichischen Langfilm in allen Produktionsphasen, vom Drehbuch bis zum Vertrieb.
Die Filmförderung des Bundes wird zum großen Teil neben der Filmabteilung im BMKÖS und der im BMAW angesiedelten Filmförderung FISA über das Österreichische Filminstitut abgewickelt. Dazu wurde 1981 der Österreichische Filmförderungsfonds gegründet, basierend auf dem Bundesgesetz vom 25. November 1980 über die Förderung des österreichischen Films (Filmförderungsgesetz). 1993 wurde der Österreichische Filmförderungsfonds in Österreichisches Filminstitut umbenannt.
Das ÖFI ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Zusätzlich zu den jährlichen Bundesmitteln kann das ÖFI auch mit anderen Geldgebern Verträge abschließen.
Ziele
- Weiterentwicklung der Filmkultur in Österreich
- Verbreitung und Erhaltung des Kinofilms als kulturelles Gut und Kunstform
- Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Erfolg des österreichischen Films im Inland und im Ausland
Aufgaben
- Stärkung des österreichischen Filmwesens, des Filmstandorts Österreich und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films
- Beratung der Bundesregierung und anderer öffentlicher Stellen in zentralen Fragen und Belangen des österreichischen Films
- Wahrnehmung filmkultureller und filmwirtschaftlicher Interessen und Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb und außerhalb der Europäischen Union
Eine umfassende Aufzählung der Ziele, Aufgaben und Förderungsgegenstände des Österreichischen Filminstituts findet sich im Filmförderungsgesetz.
Zum Thema:
- filminstitut.at
Website Österreichische Filminstitut (ÖFI) - Filmförderungsgesetz
aktuelle Fassung - Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)