Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG (E-Government-Gesetz)
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Signatur- und Zertifikatsprüfung
Über den von der RTR-GmbH betriebenen Signaturprüfdienst können elektronische Signaturen und elektronische Siegel geprüft werden.
Amtssignatur Bundesdenkmalamt
Das Bundesdenkmalamt verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente eine eigene Bildmarke.