Athletenspezifische Spitzensportförderung olympisch
Medaillenhoffnungen bei Olympischen/Paralympischen Spielen
Der Fokus der athletenspezifische Spitzensportförderung – olympische Sommer- und Wintersportarten – gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 BSFG 2017 liegt auf zwei grundsätzlichen Zielsetzungen sowohl im Individual- als auch im Team-Spitzensport:
- Kaderangehörige österreichischer Sportfachverbände mit bereits erbrachten, herausragenden Leistungen bei internationalen Großsportveranstaltungen bei Nachwuchs- und Eliteveranstaltungen. Zudem sind realistische Perspektiven auf Medaillen bei den Olympischen/Paralympischen Spiele ein Kriterium.
- Nationalteams, die sich aufgrund bereits erbrachter, herausragender Leistungen bei internationalen Großsportveranstaltungen in der Nachwuchs- und Eliteklasse mit hoher Wahrscheinlichkeit für die nächsten Olympischen Spiele qualifizieren.
Alle vom Förderprogramm umfassten Maßnahmen, individuell angepasst, bieten den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die bestmöglichen Voraussetzungen, um sich voll und ganz auf das Erringen einer Medaille zu fokussieren.
Die Bundes-Sport GmbH ist für die Abwicklung der Athletenspezifische Spitzensportförderung gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 BSFG 2017 verantwortlich.