Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie
Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6
Einreichung von Förderungsanträgen
Der Förderantrag inklusive aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Online Antragsformular einzubringen. Der Online-Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Beilagen
Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag beizulegen:
- Künstlerische Biografie
- 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden inkl. folgender Angaben:
- Abbildung, Titel des Werks, Technik/Material, Maße, Verkaufspreis inkl. USt.
Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn
- alle angeführten Unterlagen
- bis zum 31. Jänner des jeweils laufenden Jahres
- als Online-Antrag eingelangt sind
Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten möglich: entweder bildende Kunst oder Fotografie.
Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2024 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2028 um Ankauf angesucht werden.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, Sektion IV – Kunst und Kultur entscheidet über die eingelangten Angebote unter Beiziehung einer Jury.
Kriterien und Bedingungen:
österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich
Termin:
31. Jänner
Sparte:
bildende Kunst, Fotografie