Projekte im Bereich Sport und Gesellschaft Gleichstellung, Integration und Inklusion
Ziel des Förderprogramms Sport und Gesellschaft ist es, Projekte, welche zur Förderung von Gleichstellung, Integration oder Inklusion im Sinne des § 14 Z 5, Z 6, Z 11 BSFG 2017 beitragen, zu unterstützen.
Pro Projekt bzw. Vorhaben können Kosten von max. € 600.000,- für einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert werden (max. 200T€/Jahr).
Folgende Kriterien sind zu beachten:
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Rechtsträger mit Sitz in Österreich.
- Eingereichte Anträge müssen unter einen der genannten Bereiche (Gleichstellung, Integration oder Inklusion) fallen.
- Es müssen spezifische Maßnahmen im ausgewählten Themenbereich erkennbar sein. Ein ausgewiesener Anteil von Teilnehmer:innen, der den Bereichen Gleichstellung, Integration oder Inklusion zugeordnet werden kann, reicht allein nicht aus.
- Das Projekt muss von gesamtösterreichischer Bedeutung sein.
- Es können nur Projekte gefördert werden, die in diesem Jahr starten.
Die Fördermittel für 2024 wurden bereits ausgeschöpft. Informationen über Förderungen im Jahr 2025 werden so rasch wie möglich hier veröffentlicht.