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Projekte im Bereich Sport und Gesellschaft Gleichstellung, Integration und Inklusion

Ziel des Förderprogramms Sport und Gesellschaft ist es, Projekte, welche zur Förderung von Gleichstellung, Integration oder Inklusion im Sinne des § 14 Z 5, Z 6, Z 11 BSFG 2017 beitragen, zu unterstützen.

Pro Projekt bzw. Vorhaben können Kosten von max. € 600.000,- für einen Zeitraum von 3 Jahren gefördert werden (max. 200T€/Jahr).

Folgende Kriterien sind zu beachten:

  1. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Rechtsträger mit Sitz in Österreich.
  2. Eingereichte Anträge müssen unter einen der genannten Bereiche (Gleichstellung, Integration oder Inklusion) fallen.
  3. Es müssen spezifische Maßnahmen im ausgewählten Themenbereich erkennbar sein. Ein ausgewiesener Anteil von Teilnehmer:innen, der den Bereichen Gleichstellung, Integration oder Inklusion zugeordnet werden kann, reicht allein nicht aus.
  4. Das Projekt muss von gesamtösterreichischer Bedeutung sein.
  5. Es können nur Projekte gefördert werden, die in diesem Jahr starten.

Die Fördermittel für 2024 wurden bereits ausgeschöpft. Informationen über Förderungen im Jahr 2025 werden so rasch wie möglich hier veröffentlicht.

Weiterführende Informationen