Förderungen Jahresprogramme Architektur
Frist: 15. Oktober des Vorjahrs
Einreichung von Förderanträgen
Bitte beachten Sie, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusiver aller Beilagen nur als Online-Förderantrag einzubringen sind.
Beilagen
Jahresprogramm:
- detaillierte Beschreibung in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht der einzelnen geplanten Projekte (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben) während des betreffenden Jahres
- Übersichtsdarstellung der Projekte
- künstlerische Dokumentation zu den ausstellenden Künstlern/Künstlerinnen (Lebenslauf, Portfolio)
- bei Symposien: Nennung der Referenten/Referentinnen (Lebenslauf) und Themen
- bei Publikationen/Katalogen: genaue Beschreibung, Angaben zu Verlag, Herausgeber/Herausgeberinnen, Autor/Autorinnen, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation
Finanzen
- detaillierte Kalkulation der einzelnen Projekte (Ausstellungen und sonstige Vorhaben), bei Aufträgen über 7 260 Euro mindestens 3 Anbote
- Gesamtkostenüberblick aller Projekte des jeweiligen Jahres
- Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten beziehungsweise zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
- (vorläufiger) Rechnungsabschluss des Vorjahres, Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen mittels letztem Jahresabschluss
- Aufstellung der erhaltenen Mittel von Ministerien, Ländern und Gemeinden, der Sponsoringbeiträge und der Eigenmittel/Einnahmen der letzten 5 Jahre
- Kostenkalkulation Architektur (Excel, 48 KB)
Dokumentation:
- kurzer Gesamtüberblick und Dokumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres
Verein:
- Darstellung des Vereins bzw. der Organisation (Statuten, Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Nennung der Vorstandsmitglieder, Mitgliederzahl, Höhe der Mitgliedsbeiträge und anderes)
Ziel und Zweck:
Förderung von Jahresprogrammen von österreichischen Vereinen und Künstlerinnen-/Künstlergemeinschaften mit kontinuierlichem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Beirat für Architektur und Design
Kriterien und Bedingungen:
- Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau
- Es müssen regelmäßige und angemessene Öffnungszeiten gewährleistet werden, die für Besucher:innen ersichtlich sein müssen. Die Bekanntgabe von fixen Öffnungszeiten auf der Website der ausstellenden Institution ist Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung.
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen, ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien.
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden.
- Förderungen von Projekten/Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen oder Ausstellungsübernahmen von Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten sowie Atelierumbauten
Formale Kriterien:
- Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
- Die Finanzierungsvoraussetzungen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit müssen gegeben sein
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden, können nicht ein zweites Mal eingereicht werden
- Anträge um Jahresförderung müssen bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- Künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österr. Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Nachhaltigkeit
Termin:
15. Oktober des Vorjahrs
Sparte:
Architektur
Logo:
Bitte beachten Sie die Hinweise in Ihrer Förderungszusage.
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sektion IV Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur und Denkmalschutz
E-Mail: architektur@bmkoes.gv.at
Tel: +43 1 71606 851042 (9 - 13 Uhr)