Förderungen im Bereich Volkskultur
Einreichrist: bis 15. Oktober für das Folgejahr
Inhaltsverzeichnis
Volkskultur ist der um die Wende zum 20. Jahrhundert entstandene Begriff zur Bezeichnung einer regional verankerten, vorwiegend bäuerlichen und handwerklichen Kulturform. Heute versteht man Volkskultur auch als Teil der städtischen Alltagskultur und der Amateur- und Laienkultur.
Volkskultur ist grundsätzlich Angelegenheit der Bundesländer. Die Sektion Kunst und Kultur fördert aufgrund des Erwachsenenbildungsgesetzes daher ausschließlich die Bundesverbände (Dachverbände) der Volkskultur sowie innovative und bundesweite Projekte.
Ziel
- Förderung der Bundesverbände (Dachverbände) sowie Förderung von innovativen Projekten von gesamtösterreichischer Bedeutung
Wer kann einreichen
- Einreichberechtigt sind juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und die eine kontinuierliche Tätigkeit auf gesamtösterreichischer Ebene auf dem Gebiet der Volkskultur vorweisen können.
Gesamtösterreichische Einrichtungen sind juristische Personen im oben genannten Sinne, die in mindestens fünf Bundesländern Zweigstellen oder Mitgliedseinrichtungen haben
Dotierung
- Teilfinanzierung
Vergabemodus
- Fachabteilung
Kriterien
- Absicherung des kulturellen Erbes, Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit; innovative, zeitbezogene und experimentelle Formen der Volkskultur; gesellschaftspolitische Relevanz; interkulturelle, interregionale und partizipative Aktivitäten mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter; eigene Produktionen; kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung; Entwicklungsfähigkeit; hohe Qualität, sowohl im inhaltlichen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich; Umfang und Anspruch des Programms; Genderaspekt
Einreichrist
- bis 15. Oktober für das Folgejahr
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Beschreibung des Vorhabens (maximal 10 A4-Seiten)
- Kurzbeschreibung der Institution (maximal 2 A4-Seiten)
- Kurzbiografien der verantwortlichen Personen
- kurzer Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahres
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner
- Statuten (nur bei Erstantrag oder Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug