FAQ: Ausschreibung Auslandsstipendium Filmkunst
Berechtigt sind Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und damit zum Kunstschaffen in Österreich aktiv beitragen. Es müssen bereits erste filmische Arbeiten unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein. Künstler:innen, welchen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen (unabhängig von der Studienrichtung) ausgeschlossen (Ausnahmen: PhD-/Doktoratsstudium und andere postgraduale Studien).
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist über das Online-Formular Stipendien, Ankäufe und Ateliers einzubringen.
- Antragsformular: Verwendung des vollständig ausgefüllten, unterzeichneten Online-Formular Stipendien, Ankäufe und Ateliers
- gegebenenfalls ergänzt durch den Antrag zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB)
- Begleitschreiben inklusive Synopsis und Begründung der Arbeitsdauer und Angaben zu Auskunftspersonen, Institutionen, Partnern vor Ort, mit denen eine Zusammenarbeit gewünscht und/oder bereits geplant ist sowie Begründung, warum das Vorhaben am vorgeschlagenen Ort/an der vorgeschlagenen Institution durchgeführt werden soll (1 DIN A4-Seite, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach)
- Interessensbekundungen (optional): der Auskunftspersonen, Institutionen, Partnern vor Ort bzw. Belege zu entsprechenden Vorgesprächen und/oder bereits getroffenen Vereinbarungen
- Kalkulation der Unterbringungs- und Reisekosten
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit inkl. Sichtungslinks zu zwei ausgewählten filmischen Arbeiten
- Meldebestätigung – nicht älter als 2 Jahre – und Abschlusszeugnis
Die Frist endet am Montag, 24. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Es empfiehlt sich, die Unterlagen so zeitgerecht vor diesem Termin zu übermitteln, dass etwaige Mängel von der:dem Antragsteller:in rechtzeitig behoben werden können. Der Antrag gilt als nicht eingebracht, wenn die Unterlagen nach dem jeweiligen Termin eintreffen und/oder unvollständig sind.
Die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung (PDF, 654 KB)sind integrierender Bestandteil jedes Antrages.
Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit eines neuerlichen Förderungsantrags nur dann, wenn das Projekt wesentlich geändert wurde. Die maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Ansuchen (z.B. Inhalt, Kalkulation, etc.) sind gesondert darzustellen.
Wer letztes Jahr ein Arbeitsstipendium erhalten hat, kann ein neues Vorhaben einreichen. Ausnahme: Umsetzungszeitraum des Arbeitsstipendiums ist das 2. Halbjahr 2025.
Die Projektentwicklung und das Vorhaben des Auslandsstipendiums dürfen sich nicht auf dasselbe Vorhaben beziehen und müssen in der Umsetzung, sollte eine zeitliche Überschneidung vorliegen, miteinander vereinbar sein. Das heißt es sollte gegebenenfalls dargelegt und argumentiert werden, dass bzw. warum beide Vorhaben trotz etwaiger zeitlicher Überlappung wie geplant und ohne Einschränkungen umgesetzt werden können.
Die fünf zu vergebenden Stipendien sind mit je 1.500 Euro pro Monat dotiert (zuzüglich einer pauschalen Abgeltung von Unterbringungs- und Reisekosten) und können für 1 bis maximal 3 Monate zuerkannt werden.
Das Stipendium ist noch im Jahr 2025 anzutreten.
Mit dem Stipendium werden die Arbeitsleistung der ausgewählten Künstler:innen sowie deren Material- und Lebenserhaltungskosten pauschal abgegolten. Das Stipendium ist damit nicht als Zuschuss zu Filmherstellungskosten zu verstehen. Zusätzlich ist ein pauschaler Unterbringungs- und Reisekostenzuschuss vorgesehen.
Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig.
Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular für den Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB).
Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt voraussichtlich im April 2025 auf Vorschlag einer Fachjury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung erfolgt nach den Bestimmungen in Punkt 8 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Bei geförderten Projekten muss in geeigneter Form und in branchenüblicher Weise durch die Verwendung des Logos des BMKÖS hingewiesen werden: Logo Dateien.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Künstler:innen, der Abteilung IV/A/3 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums folgendes vorzulegen:
- Ausführlicher Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit (max. 3 DIN A4-Seiten, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach) sowie
- Kostenaufstellung und Belege zu den Unterbringungs- und Reisekosten.
Mag. Matthias Hankel
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Tel: +43 1 71 606 - 851 034
E-Mail: matthias.hankel@bmkoes.gv.at