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Mehr Rechtssicherheit und Fairness für Gastkünstler:innen an Theatern Novelle des Theaterarbeitsgesetzes, mehr Verantwortung an den Bundestheatern und Ausbau des Programms IG Netz sind Teil eines Arbeitsschwerpunktes für höhere Bezahlung, bessere Absicherung und mehr Rechtssicherheit von Künstler:innen an Österreichs Theatern und Festivals.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Wir beobachten seit vielen Jahren einen grundlegenden Wandel der Arbeitsrealitäten in der Darstellenden Kunst. Die Arbeit der Künstler:innen muss unter angemessenen, zeitgemäßen und diesen Arbeitsrealitäten entsprechenden Rahmenbedingungen stattfinden. Mit der Novelle des Theaterarbeitsgesetzes tragen wir dieser Entwicklung Rechnung, schaffen mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Absicherung für Freischaffende im Darstellenden Bereich."

Bereits im Zuge der Corona-Pandemie wurde von Staatssekretärin Andrea Mayer ein umfassender Fairness-Prozess initiiert, der von der Schaffung einer Fair Pay-Strategie bis zu Maßnahmen für mehr Diversität und gegen Machtmißbrauch in Kunst und Kultur wichtige Schritte zur besseren Absicherung von Künstler:innen in Umsetzung gebracht hat. Als Teil des Fairness-Prozesses wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Theaterarbeitsgesetzes eingerichtet, bestehend aus Vertreter:innen der Ressorts sowie der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, die den vorliegenden Begutachtungsentwurf erarbeitete. Kernanliegen der Reform sind mehr Rechtssicherheit und eine bessere Absicherung für die Gruppe der freischaffenden, auf Basis von Gastverträgen angestellten Personen. Eine klare Definition und Berechnungsformel zur Feststellung, ob ein Gastvertrag überhaupt abgeschlossen werden kann, sowie die Schaffung einer Entgeltfortzahlung im Verhinderungsfall für Niedrigverdiener:innen sind zentrale Neuerungen im Begutachtungsentwurf.

Die geplanten Änderungen sollen mit 1. September 2025 in Kraft treten, um der Branche ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Interessierte und Betroffene werden eingeladen, ihre Rückmeldungen während der vierwöchigen Begutachtungsfrist abzugeben, um sicherzustellen, dass die Novelle den Bedürfnissen der Branche gerecht wird. Weitere Maßnahmen seitens des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) sind neben der Novelle auch weitere Verpflichtungen und Schritte in den Bundestheatern, die in den aktuellen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen BMKÖS und Bundestheater-Holding festgelegt wurden.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Mir war von Beginn an wichtig, dass wir nicht nur Forderungen an die Branche aufstellen wollen, sondern die Verantwortung für faire Verträge und faire Bezahlung auch selbst in den bundeseigenen Kultureinrichtungen leben. Wir haben daher gemeinsam mit der Bundestheater-Holding einen klaren Prozess aufgesetzt, der von der Sicherstellung von Fair Pay, einem institutionalisierten Austausch zwischen Bühnen und Interessensvertretungen bis zur Festlegung von klaren Abläufen, Kommunikationswegen und Ansprechpersonen für Gäste reicht."

Eine wichtige Unterstützung für die freie Theaterszene ist der Zuschuss im Rahmen des IG-Netz. Die außerordentliche Zusatzfinanzierung gibt den Theatern den Anreiz zu mehr Anstellungen und bringt vielen Künstlerinnen und Künstlern sichere Arbeitsverhältnisse. Dieses Programm wird nun weiter ausgebaut, indem das BMKÖS statt 500.000 Euro ab sofort jährlich 700.000 Euro für Zuschüsse zur Verfügung stellt.

(25.10.2023)