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Bundesmuseen führen gemeinsamen Mindestlohn ein Mindestgehalt von 2.050,- Euro brutto in Bundesmuseen und Nationalbibliothek ab 1. September

Das BMKÖS, die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek haben sich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) auf eine allgemeine Mindestlohn-Regelung verständigt, die mit 1. September in Kraft treten wird. Ab diesem Termin gibt es in allen Häusern ein Mindestgehalt von 2.050,- Euro brutto auf Vollzeitbasis. Die dafür nötigen Mittel werden den Bundesmuseen vom BMKÖS zur Verfügung gestellt, wie Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer am 18. Juni 2024 bekanntgab.

Die Einführung des Mindestlohns geht auf die nach wie vor laufenden Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesmuseendirektor:innenkonferenz und der GÖD zurück und ist als erster Zwischenschritt in Richtung eines einheitlichen Gehaltsschemas zu sehen. Die sozialpartnerschaftlichen Gespräche werden ungeachtet dessen fortgesetzt.

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer: "Die Bundesmuseen gehören zu Österreichs bedeutendsten Kulturinstitutionen und haben dadurch eine Vorbildfunktion für den gesamten Sektor. Umso wichtiger ist es, dass auch in Bezug auf faire Arbeitsverhältnisse und gerechte Bezahlung vorbildhaft agiert wird. Mit 1. September führen wir daher einen gemeinsamen Mindestlohn in den Bundesmuseen ein. Auch wenn der Abschluss eines gemeinsamen Kollektivvertrags nach wie vor das perspektivische Ziel sein muss, freue ich mich sehr über diesen gemeinsamen Schritt, weil er genau dort ansetzt, wo es die größten Herausforderungen gibt – nämlich bei den Geringverdiener:innen."

Hinweis

Pressemeldung mit Statements von GÖD-Vorsitzenden Eckehard Quin, Wolfgang Bergmann (Belvedere-Geschäftsführer und Chefverhandler der Arbeitgeber-Seite) und Johann Zöhling (stellvertretender Vorsitzender und KV-Chefverhandler der GÖD).

(18.06.2024)