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Auslandsatelierstipendium ACCRA für Künstler:innen und Kurator:innen der Bereiche Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst im Jahr 2025

Frist: 15. Juli 2024

Zweck/Intention

Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Künstler:innen und Kurator:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2025 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil.

Mit der Vergabe des Ateliers, das der Künstlerin/dem Künstler bzw. der Kuratorin/dem Kurator für 3 Monate zur Verfügung gestellt wird, ist ein monatliches Stipendium verbunden.

Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BMKÖS übernommen. Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen.

Für das Jahr 2025 gelangen im Rahmen des Auslandsatelierprogrammes des BMKÖS vier Stipendien für Auslandsatelieraufenthalte in Accra, Ghana zur Ausschreibung.

Nähere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und unter www.away.co.at  verfügbar.

Auslandsatelier Accra

Wohnatelier in bester Lage von Accra im Gebäude der Suncity Apartments mit englischsprachiger Betreuung durch die Partnerorganisation Foundation for Contemporary Art – Ghana.

  • Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: EUR 1.700,00/Monat
  • Reisekostenpauschale: EUR 1.000,00
  • Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:
    • 01.01. – 31.03.2025
    • 01.04. – 30.06.2025
    • 01.07. – 30.09.2025
    • 01.10. – 31.12.2025

Weitere Informationen zum Auslandsatelier in Accra

Alleinerziehende

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einreichfrist

15. Juli 2024

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice des BMKÖS abrufbar ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Formulare und Infoblätter.

Alle Unterlagen sind in deutscher (und teilweise englischer) Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln. Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:

  • Arbeitsvorhaben (Deutsch und Englisch), welches spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt (max. 4 A4-Seiten),
  • Lebenslauf (Deutsch und Englisch) mit Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen), bisheriger künstlerischer und beruflicher Tätigkeit, inkl. einer Auflistung aller bisherigen Artist-in-Residence-Aufenthalte,
  • Abschlusszeugnis,
  • Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
  • Portfolio (Deutsch und Englisch) der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber: innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter: innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Kontakt:
Dr.in Sigrid Olbrich-Hiebler
E-Mail: sigrid.olbrich-hiebler@bmkoes.gv.at