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Stipendium: KI in der Kunst

Frist: 30.September 2024

Das BMKÖS startet mit dem Forum Kultur am 27.6.2024 ein Stipendium zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz im künstlerischen Schaffen.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der künstlerischen Auseinandersetzung mit KI. Künstler:innen sollen dabei unterstützt werden, die Möglichkeiten der KI (Künstliche Intelligenz) in ihrem Kunstschaffen zu entdecken und verstärkt zu nutzen.

Intention

Die Stipendien sind eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen, die sich mit den neuen technologischen Möglichkeiten der KI auseinandersetzen.

Zielgruppen/Teilnehmer:innen

Antragsberechtigt für die Stipendien sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Stipendium des BMKÖS (egal welcher Sparte) erhalten haben.

Künstler:innen, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Alleinerziehende

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Eckdaten zu den Stipendien

  • 20 Stipendien für Projekte, die sich künstlerisch mit KI auseinandersetzen.
  • Die Laufzeit beträgt jeweils 6 Monate beginnend mit Jänner 2025.
  • Die Stipendien sind mit je EUR 9.000 dotiert (EUR 1.500 Euro/Monat).

Hinweis: Sollte Ihr Vorhaben bereits einmal in der Sektion Kunst & Kultur abgelehnt worden sein, ist eine erneute Einreichung des Vorhabens nicht möglich.

Einsendezeitraum

1. Juli 2024 - 30.September 2024

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 4 A4-Seiten),
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis sowie Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
  • digitales Portfolio der bisherigen Arbeiten.

Hinweis: Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/1 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen

Für die Förderungen/Projekte gilt das Kunstfördergesetz des Bundes.

Kontakt

BMKÖS
Sektion IV: Kunst
Abteilung IV/1 – Protokoll, Auszeichnungs- und Medienangelegenheiten,
Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: (+43 1) 71 606 851017
E-Mail: iv1@bmkoes.gv.at