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Ausschreibung Kunstbuchverlage 2024

Frist: 15. August 2024

Zweck/Intention

Um die Produktion von qualitativ anspruchsvollen Programmen österreichischer Kunstbuchverlage und die internationale Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter dem Titel Kunstbuchverlagsförderung ab 2024 Subventionen an österreichische Kunstbuchverlage.

Zielgruppe

Gefördert werden Verlage, die Bücher aus den Gebieten Kunst, Kulturgeschichte und Theorie sowie Künstler:innenbücher produzieren. Förderungsvorrang haben Verlagsprogramme mit Büchern zu international relevanten Themen und/oder Künstler:innen (ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Die Förderung dient überwiegend zu Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur und des internationalen Vertriebsnetzes sowie der teilweisen Abdeckung des infrastrukturellen Rahmens am Standort (Lagerkosten, Infrastruktur etc.).

Verlage, die sich um die Förderung bewerben, müssen bereits drei Jahre lang in den oben genannten Sparten publiziert und mindestens zehn Titel im Programm haben.

Die Kunstbuchverlagsförderung ist Teil der Kunstförderung und verfolgt das Ziel,

  • die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Kunstbuchverlage und
  • die Verbreitung und den Vertrieb dieser Bücher

zu fördern und zu sichern. Somit soll dem Kunstpublikum ein breites Angebot mit einer großen thematischen Vielfalt ermöglicht werden und für österreichische Künstler:innen und Kunstbuchverlage ein internationales Netzwerk aufgebaut werden.

Einsendeschluss

15. August 2024

Förderungskriterien:

Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags.

Formale und wirtschaftliche Voraussetzungen:

  • Österreichischer Verlag, der exklusiv auf die Sparte Kunstbuch ausgerichtet ist
  • Firmensitz und Betriebsstätte in Österreich
  • Funktionsfähiger Vollbetrieb
  • Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an den Verlagsrechten
  • Einhaltung branchenüblicher vertraglicher Normen im Verkehr mit Autorinnen/Autoren, Übersetzerinnen/Übersetzern, Illustratorinnen/Illustratoren
  • Plausible Verlagsstrategie (Programmplanung, Werbe- und Vertriebsplanung)
  • Eigenständiges Programm mit kontinuierlichem Verlagsprogramm
  • Realisierung der angekündigten Titel
  • Übernahme des Verlagsrisikos für den wesentlichen Teil des Verlagsprogramms
  • Überregionale Vertriebspraxis
  • Plausible Kalkulationen
  • Schlüssigkeit der Einreichung
  • Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
  • Internationalität
  • die Antragsteller erhalten für dasselbe Geschäftsjahr keine Programm-, Werbe-, und Vertriebsmaßnahmen Förderung der Abt. IV/A/5

Programm:

Bei der Beurteilung der Programme werden von der Jury folgende Punkte berücksichtigt:

  • Verlags- und Unternehmenskonzept
  • Programmidee
  • Qualität des Programms
  • Umfang und Kosten des Programms
  • Anteil österreichischer Künstler:innen, Autor:innen, Übersetzer:innen, Illustrator:innen, Grafiker:innen;
  • Pflege der Backlist
  • Angemessene und innovative Herstellungsqualität (eine Auswahl an zwei Publikationen soll übermittelt werden)
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Werbung und Vertrieb:

Bei der Beurteilung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen werden von der Jury folgende Punkte berücksichtigt:

  • Qualität und Effektivität der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Medienarbeit
  • Umfang und Kosten der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Medienarbeit
  • Teilnahme an den Usancen der Verlags- und Buchbranche (Verlagsprogramm, Messen, Veranstaltungen, Buchpräsentationen etc.)
  • Erzielte Resonanz (Rezensionen, Auszeichnungen, Preise, Verbreitung der Bücher im In- und Ausland, Übersetzungen etc.)

Die angeführten Kriterien sollen während der letzten drei Jahre erfüllt worden sein.

Vergabe

Die Kunstbuchverlagsförderung erfolgt einmal jährlich in drei Größenordnungen (EUR 60.000,00; EUR 30.000,00; EUR 15.000,00) über Empfehlung einer Kunstbuchjury, ist angelehnt an die Förderstruktur der literarischen Verlage, bezieht aber die Besonderheiten der Kunstbuchverlage mit ein.

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist. Information Online-Förderantrag

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

  • Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb
  • Unternehmensdaten
  • Übersicht der Titel aus den vorausgehenden zwei Verlagsprogrammen
  • Letzter Jahresabschluss
  • Kalkulation der Werbe- und Vertriebskosten
  • Prospekte und andere Drucksorten
  • Teilnahme an Buchmessen, Kunstmessen und Festivals
  • Inserate
  • Buchpräsentationen, Lesungen, Veranstaltungen, Vorträge
  • Werbeauftritt und Social Media inkl. digitale Reproduktion
  • Übersetzungskosten für Internationalisierung
  • Sonstige Werbekosten
  • Anteilige Personalkosten
  • Vertriebskosten 2024
  • Lagerkosten ab 10 Titel pro Jahr
  • Auslieferungsgebühren
  • Vertreterprovisionen
  • Transportkosten
  • Versandkosten
  • Sonstige Vertriebskosten
  • Anteilige Personalkosten Folgende Beilagen gesondert:
  • Verlagsvorschau zum eingereichten Programm
  • Jahresabschluss des vorhergehenden Jahres entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes.

Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Einreichungen bzw. Einreichungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Vergabemodus:

Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis per E- Mail informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis:

Mit der Annahme der Förderung verpflichten sich die Förderungsnehmer:innen, wie im Zusageschreiben detailliert ausgeführt, einen Tätigkeitsbericht inkl. Dokumentation, einen Jahresabschluss, eine Kalkulation und eine Belegaufstellung in Förderhöhe vorzulegen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: bildende@bmkoes.gv.at