Förderprogramm: Digitale Transformation - KI in Kunst und Kultur
Das BMKÖS startet mit dem Forum Kultur am 27.6.2024 ein Förderprogramm zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf strukturellen Förderungen, die die Branche zur Nutzung von KI "im Hintergrund" ermächtigen und ermutigen sollen. Zentral ist dabei auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen sollen dabei unterstützt werden, die Möglichkeiten der KI (Künstliche Intelligenz) in der Kunst und Kultur zu entdecken und verstärkt zu nutzen.
Zielgruppen
- Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Zielsetzung
Das Förderprogramm verfolgt folgende Ziele:
- Kunst- und Kulturinstitutionen beim Einsatz von KI in den verschiedenen Anwendungsgebieten zu fördern
- Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Künstler:innen als auch für Mitarbeiter:innen in Kunst- und Kultureinrichtungen zur Aneignung von digitalen Fertigkeiten rund um den Einsatz von KI
Förderkriterien
- Innovative Dimension
- Nachvollziehbare Projektbeschreibung
- Projekte müssen nachhaltig sein / Nachnutzung (inhaltlich und finanziell); Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit
- Berücksichtigung geltender urheberrechtlichen Ansprüche sowohl der Input- und Output Daten
Förderhöhe
Förderung zur Nutzung von KI in Kunst- und Kulturinsitutionen. Förderbar sind sowohl Projekte, die KI-Nutzung im Betrieb vorantreiben, als auch die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Künstler:innen als auch für Mitarbeiter:innen in Kunst- und Kultureinrichtungen
- Förderhöhe: max. EUR 50.000
- Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Förderungswerber eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen
Vergabemodus
Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert
Einreichzeitraum
1. Juli – 30. September 2024
Einreichmodalität
Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, das über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten
- Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung
- Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
- Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc.
- Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen
- Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten fünf Jahren
Hinweis: Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Rechtliche Grundlagen
- Für die Förderungen/Projekte gilt das Kunstfördergesetz des Bundes.
Kontakt
BMKÖS
Sektion IV: Kunst
Abteilung IV/1 – Protokoll, Auszeichnungs- und Medienangelegenheiten,
Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: (+43 1) 71 606 851017
E-Mail: iv1@bmkoes.gv.at