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Staatssekretärin Mayer: UNESCO-Welterbekomitee bestätigt positive Entwicklung des "Historischen Zentrums von Wien"

Mit seinem aktuellen Beschluss und insbesondere mit den letzten Ergänzungen bestätigt das UNESCO-Welterbekomitee, dass sich das UNESCO-Weltkulturerbe "Historisches Zentrum von Wien" auf einem guten Weg befindet.

Diese erfreuliche Entwicklung ist das Ergebnis jahrelanger gemeinsamer Bemühungen aller in Österreich mit dem Thema befassten Stellen: des Projektbetreibers, der Stadt Wien, des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten (BMEIA) sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) als für die Einhaltung der Welterbekonvention zuständige Stelle, aber auch der Zivilgesellschaft sowie der österreichischen UNESCO-Kommission.

Das UNESCO-Welterbekomitee hatte am 13. September zwar entschieden, dass das "Historische Zentrum von Wien" auf der Liste des gefährdeten Welterbes bleibt, aber gleichzeitig die Fortschritte des Heumarkt-Projekts als äußerst positiv gewürdigt und Österreich ersucht, jüngste Adaptierungen des Projekts einer weiteren Überprüfung nach dem Muster der bisher erfolgten "Heritage Impact Assessments" zu unterziehen.

Verantwortung wahrnehmen

Um den vom Welterbekomitee positiv bewerteten bisherigen Korrekturprozess erfolgreich abschließen und die Löschung des Historischen Zentrums von Wien aus der "Liste des Welterbes in Gefahr" erreichen zu können, gelte es daher, die im Beschluss geforderten weiteren Schritte ernst zu nehmen und umzusetzen, betont Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

"Mein Ressort hat den bisherigen Weg des Historischen Zentrums von Wien zur Löschung aus der Danger List aktiv unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. Ich möchte allerdings klar festhalten, dass der Schutz des UNESCO-Welterbes kein Thema für innerösterreichische Auseinandersetzungen ist, sondern eine geteilte Verantwortung auf Basis völkerrechtlicher Verpflichtung, die wir gemeinsam wahrnehmen müssen," so die Staatssekretärin.

Welterbekonvention

In Österreich sind Schutz, Bewahrung und Weitergabe des UNESCO-Welterbes auf Basis der Welterbekonvention eine völkerrechtliche Verpflichtung, die von den jeweiligen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs verpflichtend wahrzunehmen ist. Wird diese Verantwortung nicht ernst genommen, resultiert dies in der Eintragung in die 'Liste des Welterbes in Gefahr' und daraus folgend in einem aufwändigen Korrekturprozess. Im Fall des Historischen Zentrums von Wien wird seit nunmehr fünf Jahren intensiv daran gearbeitet, ein umfangreiches Maßnahmenpaket umzusetzen, um wieder einen wünschenswerten Erhaltungszustand der Welterbestätte zu erreichen.

Österreichische Fachleute haben bereits an der Entstehung der Welterbekonvention mitgewirkt und arbeiten auch heute an der Verbesserung der Bedingungen für den Schutz von Welterbestätten mit.
Auf Ebene der UNESCO unter anderem am Reformprozess von Nominierungsverfahren und an der Einführung eines 'Code of Conduct' für alle Stakeholder der Welterbekonvention.

Auf nationaler Ebene unterstützt das BMKÖS die Umsetzung von Managementsystemen für die Welterbestätten und arbeitet im eigenen Wirkungsbereich auch an der Nachschärfung des Denkmalschutzgesetzes in Hinblick auf das UNESCO-Welterbe.

"Für das Kulturland Österreich spielt das UNESCO Welterbe eine wichtige Rolle, und es wäre unverantwortlich, diese Stätten von außergewöhnlichem universellen Wert leichtfertig zu opfern", so Mayer.

(13.09.2023)