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Kunstrückgabebeirat: Zwei Empfehlungen beschlossen

Der österreichische Kunstrückgabebeirat sprach in der 101. Sitzung am 15. Mai 2023 Empfehlungen zu Objekten aus der Akademie der bildenden Künste, der Albertina, dem Kunsthistorischen Museum sowie der Österreichischen Galerie Belvedere aus.

Kunstsammlung des Bankiers Robert von Mendelssohn

Im Fokus des ersten Falles stand die berühmte Kunstsammlung des Bankiers Robert von Mendelssohn, eines Großneffen des Komponisten Felix Mendelssohn-Bartholdy. Nach Robert von Mendelssohns Tod 1917 erbte seine Witwe Giulietta, née Gordigiani, die Sammlung. Während sie sich seither großteils in Florenz aufhielt und 1941 auch die italienische Staatsbürgerschaft wieder annahm, emigrierten die Kinder Eleonora und Francesco von Mendelssohn Mitte der 1930er-Jahre in die USA und wurden amerikanische Staatsbürger. 1941 trat der Generalsekretär der italienischen Handelskammer in Wien, Aldo Cima, als Bevollmächtigter Giulietta von Mendelssohns in Verkaufsverhandlungen bezüglich der Sammlung, u.a. mit Adolf Hitlers "Sonderbeauftragte" Hans Posse. Auch das Kunsthistorische Museum, die Österreichische Galerie und die Albertina erwarben in der Folge, teils über Vermittlung des Kunsthändlers Otto Schatzker, wichtige Werke französischer Impressionisten oder ein Rembrandt zugeschriebenes Selbstbildnis. Zu diesen Vorgängen stellte der Beirat, auch unter Verweis auf die Rechtsprechung der Rückstellungskommissionen fest, dass weder Giulietta von Mendelssohn noch ihre Kinder Eleonora und Francesco zum Kreis der NS-verfolgten Personen zählten und die Verkäufe somit nicht auf einer politisch motivierten Verfolgung bzw. Notlage gründeten. Dem Bundesminister wurde daher die Übereignung an die Erben und Erbinnen nach Giulietta von Mendelssohn gemäß Kunstrückgabegesetz nicht empfohlen.

Akademie der bildenden Künste Wien und Albertina

Auch hinsichtlich einer Reihe von Handzeichnungen Robin Christian Andersens, Oscar Larsens, Felix Albrecht Hartas und Anton Peschkas aus dem Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien sowie einer Zeichnung von Robin Christian Andersen kam der Beirat zum Schluss, die Rückgabe an die Erben und Erbinnen nach Livia und Otto Brill nicht zu empfehlen. Wie die Recherchen der Kommission für Provenienzforschung ergaben, wurden sämtliche gegenständlichen Werke, die den Sammlerstempel Otto Brills aufweisen, bei dessen Flucht nach Großbritannien ausgeführt und gelangten erst nach 1945 auf den Wiener Kunstmarkt. Wurde des Weiteren bezüglich eines Skizzenbuchs Herbert Boeckls, das bis dato als entzogen galt, nachgewiesen, dass die Albertina dieses bereits 1934 erwarb, konnte zu einer Pferdestudie Stefan Pichlers festgestellt werden, dass diese zusammen mit anderen Blättern vom Künstler selbst der Albertina zum Kauf angeboten wurde. Pichler wurde 1943 aufgrund von Desertion zunächst zum Tode verurteilt, das Urteil in der Folge in Frontbewährung umgewandelt. Er fiel 1944. Nachdem die Aufforderung der Albertina nach Kriegsende, die Blätter wieder abzuholen, unbeantwortet blieb, regte der Beirat an, mit dessen Nachkommen in Kontakt zu treten und sie von den Blättern zu unterrichten.

Zum Thema:

Der Kunstrückgabebeirat tagt mehrmals im Jahr und fasst dabei – auf Basis der von der Kommission für Provenienzforschung vorgelegten Dossiers – Beschlüsse, die als Empfehlungen an die für die jeweiligen Sammlungen zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister gerichtet werden. Alle Beschlüsse, in denen sich aktuell auch kompakte Zusammenfassungen der Provenienzdossiers finden, werden im Volltext veröffentlicht.

Webseite zu Provenienzforschung und Restitution in den Sammlungen des Bundes: provenienzforschung.gv.at

(17.05.2023)