Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Aufruf zur Einreichung "Memory of Austria" Einreichung schützenswerter Dokumente aller Art für die nationale UNESCO-Liste. Frist: 15. Juli 2024

Call for Nominations: "Memory of Austria"

Alle österreichischen Kulturinstitutionen sind eingeladen, für die nationale UNESCO-Liste Memory of Austria einzureichen. Willkommen sind zum Beispiel Manuskripte, Dokumente, Bilder und audiovisuelle Medien.

Nominierungsfrist: 15. Juli 2024

Details zur Nominierung:
Einreichformular, Richtlinien, aktuelle Schwerpunkte

Die Initiative findet im Rahmen des UNESCO Programms Memory of the World statt.

Memory of the World

Im internationalen Memory of the World-Register werden global bedeutende Dokumentenbestände aufgelistet. Von 427 Einträgen sind 15 aus Österreich. Ziel des UNESCO-Programms Memory of the World ist, die Mitgliedsstaaten bei der Bewahrung und der Organisation von Dokumenten aller Art zu unterstützen. Zusätzlich zum internationalen Register existieren auch nationale Register, wie das Österreichische Dokumentenerbe-Register Memory of Austria.

Memory of Austria

Das nationale Österreichische Dokumentenerbe-Register Memory of Austria listet seit 2014 bedeutende Dokumente und Dokumentenbestände zur Österreichischen Geschichte. Die Dokumente und Sammlungen sind von  historischer Bedeutung und herausragender Wichtigkeit für das österreichische kulturelle Gedächtnis.

Vom Friedensvertrag bis zum Spielfilm

Aktuell umfasst das nationale Register Memory of Austria 70 Einträge. Die Bandbreite reicht von Dokumenten aus dem 12. Jahrhundert über den Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye 1919, Tonaufnahmen österreichischer Dialekte, den Nachlässen Ingeborg Bachmanns bis hin zu den Nitrooriginalen des Spielfilmes "Die Stadt ohne Juden" aus dem frühen 20. Jahrhundert.

Erweitert wird das Register alle zwei Jahre vom österreichischen Memory of the World-Nationalkomitee, das als Fachbeirat der Österreichischen UNESCO-Kommission fungiert.

FAQ - Nominierung für Memory of Austria

Als Dokument ist ein Objekt mit analogem oder digitalem Informationsgehalt zu verstehen:

  • Es ist konservierbar und in der Regel beweglich.
  • Der Inhalt kann aus Zeichen oder Codes (z. B. Text), Bildern (unbewegt oder bewegt) und/oder Klang bestehen und kann kopiert oder migriert werden.
  • Ein Dokumententräger kann wichtige ästhetische, kulturelle oder technische Qualitäten besitzen.
  • Die Beziehung zwischen Inhalt und Träger kann zufällig bis konstituierend/wesentlich sein

Um für eine Eintragung in das österreichische Register Memory of Austria in Frage zu kommen, müssen nominierte Dokumente bzw. Dokumentenbestände folgende Kriterien erfüllen:

Authentizität 
Ausschließlich historisch authentische Dokumente können für das österreichische MoW Register nominiert werden.

Abschriften, Kopien oder Faksimiles können nicht in das Register eingetragen werden, es sei denn darin begründet sich ihre historische Relevanz. 

Im Falle digitaler Dokumente ist die Authentizität mittels Persistent Identifier (z.B. PID, DOI, Handle-Code) bzw. entsprechender Signatur nachzuweisen.

Historische Signifikanz
im österreichischen Kontext

Vollständigkeit
Nominierte Dokumente müssen entsprechend ihrer historischen Überlieferung vollständig sein. Sowohl Einzeldokumente als auch Sammlungen von Dokumenten können für eine Eintragung in das österreichische MoW Register nominiert werden. 

Schlüssigkeit
Nominierungen von Dokumentenbeständen bzw. Zusammenstellungen von Einzeldokumenten müssen inhaltlich schlüssig und begründbar sein, etwa hinsichtlich ihrer Repräsentanz eines Gesamtbestandes oder historischer Zusammenhänge.

Abgeschlossenheit
Lediglich abgeschlossene Dokumentenbestände können nominiert werden. Im  Aufbau befindliche, offene Bestände sind nicht zulässig.

Erhalt
Die nachhaltige Bewahrung eines nominierten Dokumentes muss sichergestellt sein. Bei digitalen Dokumenten muss dies durch die Speicherung in einem gesicherten Repositorium (z.B. zertifiziert mit dem Core Trust Seal) gewährleistet sein.

Zugänglichkeit
Ein Dokument, das in das nationale Register eintragen ist, muss öffentlich 
zugänglich sein. Ist dies aus konservatorischen Gründen nicht möglich, ist eine Zugänglichkeit in digitaler Form zu gewährleisten

Links:

Zum Thema: