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Sport und Ehrenamt

Sport ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in Österreich. Er begeistert Millionen von Menschen in unserem Land. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist mindestens einmal pro Woche sportlich aktiv. Hunderttausende engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich für den Sport.

Im aktuellen Regierungsprogramm wurde die Aufwertung und Absicherung des Ehrenamts als Ziel vereinbart. Überlegungen mit Ländern, Gemeinden und Verbänden sollen angestellt werden, um bestmögliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu gewährleisten, steuerliche Erleichterungen überprüft und ein österreichweiter Preis für besonderes ehrenamtliches Engagement im Sportbereich eingeführt werden.

Der Ehrenamtspreis für Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre wurde 2023 erstmals vergeben und wird auch 2024 wieder ausgeschrieben. Spenden für Sportvereine können steuerlich abgesetzt werden. Darüber hinaus wurde eine Ehrenamtspauschale im Sport eingeführt.

Adobe Stock / Drazen Zigic
  Foto Adobe Stock / Drazen Zigic

Ziel der Verleihung des Ehrenamtspreises ist die Würdigung des Ehrenamtes bzw. die Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Funktionär:innen. Hierfür wurden sieben Kategorien gebildet, welche jeweils unterschiedliche preiswürdige ehrenamtliche Tätigkeiten zum Gegenstand haben.

Die nominierte Persönlichkeit hat sich innerhalb des Zeitraums 1. Jänner 2021 – 24. Juli 2024 durch außergewöhnliches Engagement im jeweiligen Bereich ausgezeichnet und mit ihrer vorbildlichen Wirkung im Verein zu einer positiven Weiterentwicklung des Sports oder des Vereinslebens beigetragen.

Im Rahmen eines Vereinsfestes (1. Platz der jeweiligen Kategorie) und am Tag des Sports im September 2024 (1.-3. Platz) werden die Gewinner:innen würdig geehrt. Das Vereinsfest soll im Zeitraum von Herbst 2024 bis Frühling 2025 stattfinden und vom jeweiligen Sportverein veranstaltet werden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind sämtliche ehrenamtliche Funktionär:innen gemeinnütziger Sportvereine mit Sitz in Österreich, welche zumindest seit drei Monaten und zum Stichtag 24. Juni 2024 im Amt sind. Ausgenommen sind jene Funktionär:innen, die beim Ehrenamtspreis 2023 Preise gewonnen haben.

Nominierungsberechtigte

Nominierungsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die nicht als Verband konstituiert sind. Es können pro Verein insgesamt zwei Personen für alle Kategorien nominiert werden, wobei die beiden zu nominierenden Personen unterschiedlichen Geschlechtern angehören müssen.

Einsendeschluss

Nominierungen können bis zum 24. Juni 2024 mittels Einsenden des Nominierungsformulars und unterschriebener Datenschutzerklärung an ehrenamtspreis@bmkoes.gv.at eingereicht werden.

Kategorien

  1. Jungfunktionärin
    Die nominierte Persönlichkeit darf zum Stichtag das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und hat sich durch außergewöhnliche Verdienste und ihr besonderes Engagement für ihren Verein besonders ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.
  2. Jungfunktionär
    Die nominierte Persönlichkeit darf zum Stichtag das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und hat sich durch außergewöhnliche Verdienste und ihr besonderes Engagement für ihren Verein besonders ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.
  3. Funktionär:in im Bereich Nachhaltigkeit / nachhaltige Innovation
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich ökologische Nachhaltigkeit ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein positiv zur ökologisch-nachhaltigen Weiterentwicklung des Vereines beigetragen.
  4. Funktionär:in im Bereich Integration
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Integration ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Integration von sozial benachteiligten Gruppen oder Menschen mit Migrationshintergrund im Verein beigetragen.
  5. Funktionär:in im Bereich Gleichstellung
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Gleichstellung ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Gleichstellung der Geschlechter im Verein bzw. zur Förderung des Frauen- und Mädchensports beigetragen.
  6. Funktionär:in im Bereich Inklusion
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich durch besonderes Engagement im Bereich Inklusion ausgezeichnet und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit positiv zur Inklusion von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Verein bzw. zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sport beigetragen.
  7. Lebenswerk-Funktionär:in
    Die nominierte Persönlichkeit hat sich über einen längeren Zeitraum in besonderem Ausmaß ehrenamtlich engagiert, viele Maßnahmen gesetzt und durch soziales Engagement ausgezeichnet. Dabei hat die nominierte Persönlichkeit mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zur positiven Weiterentwicklung des Vereins beigetragen.

Preise

In den Kategorien 1-6 erhält der jeweilige gemeinnützige Sportverein für den ersten Platz € 2.500 sowie ein Vereinsfest im Wert von bis zu € 2.500*, für den zweiten Platz € 1.500 und für den dritten Platz € 1.000. In der Kategorie 7 erhält der gemeinnützige Sportverein für den ersten Platz € 2.500 sowie ein Vereinsfest im Wert von bis zu € 2.500*. Prämiert wird stets der gemeinnützige Sportverein.

Auswahl der Gewinner:innen

Die Gewinner:innen werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt: Es erfolgt eine Vorauswahl der eingereichten Nominierungen durch das BMKÖS, welches bis zu sechs Nominierungen pro Kategorie auswählt und der Jury zur Bewertung vorlegt. Anschließend wählt eine Jury mit Vertreter:innen des BMKÖS, der Sport Austria und Expert:innen der jeweiligen Kategorie bis 30.08.2024 die Gewinner:innen aus.

Anfang September werden die nominierten Personen über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls zum Tag des Sports 2024 eingeladen.

Rechtliches

Mit der Nominierung stimmen Sie den Auslobungskriterien und den Datenschutzbedingungen zu und bestätigen, die nominierte Persönlichkeit von der Nominierung informiert, ihr die Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt sowie die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten erhalten zu haben. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Nennung von Namen einzelner Personen. Aufwendungen, die aufgrund einer Nominierung entstehen, werden nicht erstattet. Änderungen der Auslobungskriterien sind vorbehalten und durch das BMKÖS möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Preisgeld ist im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.

* Der gemeinnützige Sportverein hat ein Vereinsfest für eine würdige Preisverleihung zu organisieren und erhält hierfür zusätzlich € 2.500 (Zweckbindung). Das BMKÖS behält sich das Recht vor, nachträglich die rechtmäßige Verwendung des Preisgeldes in Höhe von € 2.500 für das Vereinsfest mittels Einsicht in Bücher und eines Vor-Ort-Augenscheins zu überprüfen. Sollte das Vereinsfest nicht oder nicht im geforderten Umfang veranstaltet werden, so behält sich das BMKÖS das Recht vor, den entsprechenden Anteil ganz oder zum Teil zurückzufordern.