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Startstipendien für Filmkunst 2025

Frist: 7. April 2025

Unter dem Titel Startstipendien 2025 schreibt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus.

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung von Künstler:innen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn dar und unterstützen dabei, die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Regisseur:innen bzw. Drehbuchautor:innen voranzutreiben und ihnen den Einstieg in Filmbranche und Kunstbetrieb zu erleichtern.

Stipendien

Die bis zu sechs zu vergebenden Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 9.000 dotiert. Mit dem Startstipendium für Filmkunst ist die verpflichtende Teilnahme an begleitenden Workshops und Veranstaltungen verbunden. Das Vorhaben muss nach Ende der Einreichfrist, aber noch im Jahr 2025 begonnen werden.

Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag. Als Alleinerzieher:innen gelten jene, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder - die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten. Als Nachweis der Sorgepflichten ist als Beilage die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Voraussetzungen

  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
  • Bewerber:innen müssen nach dem 31.12.1989 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs- und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
  • Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
  • Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  • Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung retourniert.

Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen ausschließlich online einzureichen:

Bitte beachten Sie, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusiver aller Beilagen seit dem 01.05.2024 als Online-Förderantrag einzubringen sind.

Zu finden auf: Online-Förderantrag

Die erforderlichen Antragsunterlagen benennen Sie bitte wie im entsprechenden Informationsblatt angegeben (z.B. "1 – Begleitschreiben inklusive Kurzbeschreibung des Inhalts/Synopsis") und laden diese am Ende des Online-Antragsformulars hoch.

Das Formular ist auf der Homepage des BMKÖS zu finden, ggf. ergänzt durch die "Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB)".

Bitte digital signiert oder unterschrieben als Scan!

  • Beschreibung des geplanten Filmvorhabens

Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureats- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches.

  • Dokumentation der filmischen Arbeit

Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, Ausstellungen, etc., im Rahmen derer ein eigener Film präsentiert wurde.

  • Tabellarischer Lebenslauf

Anzugeben sind Geburtsdatum, Geburtsort und Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit.

  • Scan der Abschlusszeugnisse
  • Scan eines aktuellen Meldezettels

Bewerbungsfrist

Bewerbungsunterlagen sind, bestehend aus sechs Einzeldateien, bis zum 7. April 2025 um 23.59 Uhr unter dem Betreff "Startstipendien Filmkunst 2025" über das Online-Formular einzubringen (siehe Bewerbungsunterlagen).

Die Stipendiat:innen werden von einer Fachjury im Rahmen einer Auswahlsitzung voraussichtlich im Mai ermittelt. Alle Bewerber:innen werden danach umgehend schriftlich verständigt. Nicht fristgerecht übermittelte und unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Startstipendien-Einreichungen keine Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Van der Laan Luna unter +43 1 71 606-851035 bzw. per E-Mail an Luna.vanderLaan@bmkoes.gv.at.