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Förderung von Reisen und Tourneen im Bereich darstellender Kunst

Ziel und Zweck:

Förderung von Reisen und Tourneen von Theatern und freien Theater-, Tanz- oder Performancegruppen im In- und Ausland.

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Beirat für darstellende Kunst

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.

Beilagen:

  • Rechtsperson
    Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
  • Vorhaben
    Detaillierte Beschreibung mit Angaben zu den beteiligten Personen
  • Budget
    Tourdaten, Kostenkalkulation, öffentliche Förderungen (Formular IV/A/2 Budget Tournee DK (Excel, 125 KB))
  • Absichtserklärungen des:der Veranstaltenden
  • Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung des künstlerischen Schaffens, Arbeitsproben, Pressemeldungen (per Link)
  • Optional: Förder- und Finanzierungsbestätigungen

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Antragsberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich
  • Produktionen, die im Inland mit überwiegend in Österreich tätigen Kunstschaffenden produziert wurden und in Österreich Premiere hatten
  • Auftritte in mindestens 2 Bundesländern (außerhalb des Bundeslandes, in dem die Premiere stattfand) innerhalb eines Jahres beziehungsweise Gastspiel im Ausland
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Projekte (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…) sowie Vorhaben von und mit Personen ohne abgeschlossene künstlerische Ausbildung

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte:

  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • Qualität der Produktion (zeitgenössische Inhalte, gesellschaftliche Relevanz und Österreichbezug)
  • vorrangig innovative, zeitbezogene und experimentelle Theaterformen unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer insbesondere österreichischer Dramatik
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung:

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolges (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)

Termin:

mindestens drei Monate vor Projektbeginn

Sparte:

darstellende Kunst