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Förderung von Reisen und Tourneen im Bereich Musik

Ziel und Zweck:

Förderung von Reisen und Tourneen für Musikensembles und Musiker:innen im In- und Ausland.

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung

Vergabemodus:

Musikbeirat

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.

Beilagen:

  • Rechtsperson
    Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
  • Vorhaben
    Detaillierte Beschreibung mit Angaben zu den beteiligten Personen
  • Budget
    Tourdaten, Kostenkalkulation, öffentliche Förderungen (Formular IV/A/2 Budget Tournee Musik (Excel, 125 KB))
  • Absichtserklärungen des:der Veranstaltenden
  • Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung des künstlerischen Schaffens, Arbeitsproben, Pressemeldungen (per Link)
  • Optional: Förder- und Finanzierungsbestätigungen

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Inland: Konzerte bzw. Auftritte in mindestens drei Bundesländern (in kontinuierlicher Abfolge, keine Einzelkonzerte in großen Zeitabständen)
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Amateur:innen und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung

Inhaltliche Aspekte
  • kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
  • Qualifikation der Ausführenden
  • stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
  • Qualität der Interpretation und des Repertoires
  • Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
  • Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
  • überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
Wirtschaftliche Aspekte
  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des:der Antragsteller:in müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)

Termin:

mindestens drei Monate vor Projektbeginn

Sparte:

Musik