Förderung von Reisen und Tourneen im Bereich Musik
Ziel und Zweck:
Förderung von Reisen und Tourneen für Musikensembles und Musiker:innen im In- und Ausland.
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Musikbeirat
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen:
- Rechtsperson
Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug - Vorhaben
Detaillierte Beschreibung mit Angaben zu den beteiligten Personen - Budget
Tourdaten, Kostenkalkulation, öffentliche Förderungen (Formular IV/A/2 Budget Tournee Musik (Excel, 125 KB)) - Absichtserklärungen des:der Veranstaltenden
- Bisherige Tätigkeit
Beschreibung des künstlerischen Schaffens, Arbeitsproben, Pressemeldungen (per Link) - Optional: Förder- und Finanzierungsbestätigungen
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Inland: Konzerte bzw. Auftritte in mindestens drei Bundesländern (in kontinuierlicher Abfolge, keine Einzelkonzerte in großen Zeitabständen)
- Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Amateur:innen und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung
Inhaltliche Aspekte
- kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
- Qualifikation der Ausführenden
- stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- Qualität der Interpretation und des Repertoires
- Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
- Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
- überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
Wirtschaftliche Aspekte
- Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des:der Antragsteller:in müssen gewährleistet sein.
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
Termin:
mindestens drei Monate vor Projektbeginn
Sparte:
Musik