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Projektförderungen im Bereich Museen

Einreichfrist: bis 31. Oktober

Österreich verfügt über eine vielfältige und reichhaltige Museumslandschaft, die wertvolle Leistungen zur Bewahrung des kulturellen Erbes des Landes erbringt. Museen sammeln, bewahren, beforschen und vermitteln das materielle Erbe. Neben diesen Aufgaben verstehen sich Museen aber auch zunehmend als kulturelle Zentren mit breitgefächertem Veranstaltungs- und Vermittlungsangebot. Hier werden zeitgemäße Fragen nah an den Menschen und der Gesellschaft des Landes im aktuellen Diskurs behandelt.

Laut Bundesverfassung fallen ausschließlich die Bundesmuseen und die Sammlungen des Bundes in die Kompetenz des Bundes. Die Belange der übrigen Museen sind Landessache beziehungsweise Angelegenheit ihrer jeweiligen Rechtsträger.

Die Kunst- und Kultursektion fördert Museen und Institutionen dann, wenn die Museumsarbeit einen gesamtösterreichischen Wirkungskreis hat. Darüber hinaus werden exemplarisch Einzelprojekte von Museen im Rahmen eines eigenen Förderprogramms unterstützt. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Entwicklung der Museumsarbeit in ganz Österreich. Dabei sollen die Förderungen auch Anerkennung und Motivation, insbesondere auch für kleinere Museen, sein.

Wer kann einreichen

Registrierte Museen,

  • die bereits ein Museumsgütesiegel haben oder zielgerichtete Maßnahmen zur Erreichung dieses Qualitätsstandards setzen und
  • die ökonomisch eigenständig sind. Gefördert werden Institutionen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr im Betrieb waren und auch ohne die Subvention des Bundes wirtschaftlich lebensfähig sind.

Welche Projekte können eingereicht werden

  • Kooperationsprojekte

    • von Museen untereinander
    • von Museen mit anderen Kultureinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen
    • von Museen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen
  • Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen

  • Sammlungspflege

    • Spezialprojekte zur Restaurierung, Konservierung und (digitalen) Inventarisierung musealer Objekte
    • Maßnahmen zur Objektsicherung
  • Vermittlungsprojekte 

    • die inklusive Zugänge fördern und kulturelle Teilhabe gewährleisten
    • die den gestalterischen Fokus auf Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit, Diskurs etc. legen
  • Ausstellungen

    • wenn sie für die Neupositionierung und für die nachhaltige, langfristige Entwicklung des Museums relevant sind oder
    • wenn sie eine konkrete Maßnahme zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung darstellen 

Was kann nicht eingereicht werden

  • bauliche Maßnahmen
  • der Betriebsaufwand von Museen
  • der Ankauf musealer Objekte
  • Kataloge und andere Publikationen
  • Projekte von Museen, die in der Trägerschaft des Bundes sind

Dotation

Teilfinanzierung

Vergabemodus

  • Als Objektivierungsverfahren wird ein unabhängiger Beirat eingesetzt. Der Beirat begutachtet alle zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien und spricht Empfehlungen über die Förderungswürdigkeit und Förderhöhe aus. Alle Bewerber:innen werden schriftlich vom Ergebnis der Sitzung in Kenntnis gesetzt.

Kriterien

  • Qualitative Kriterien
    • Qualität im inhaltlichen und im administrativ-organisatorischen Bereich
  • Wirtschaftliche Kriterien
    • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
    • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang

Einreichfrist

  • bis 31. Oktober

Wie wird eingereicht

Beilagen

  • ausgefüllte Kostenkalkulation Museumsförderung (Excel, 28 KB)
  • bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  • Beschreibung des Projektes, Zeitplan (maximal 5 A4-Seiten)
  • Kurzbeschreibung des Museums (Geschichte, Leitbild, Schwerpunkt, Museums- und Sammlungskonzept, Entwicklungsperspektive, Art und Anzahl der Veranstaltungen, maximal 3 A4-Seiten)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Firmenbuchauszug oder 
  • Statuten und aktueller Vereinsregisterauszug

Fragen und Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport,
Sektion IV Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: museumsfoerderung@bmkoes.gv.at
Telefon: +43 (0) 1 71 606 851073