Jahresförderungen im Bereich Kulturinitiativen
Einreichfirst: 1. September bis 31. März
Inhaltsverzeichnis
Ziel
Im Bereich Kulturinitiativen fördert Abteilung IV/7 ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramme, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen, die
- von überregionalem Interesse und/oder beispielgebendem Charakter sind,
- zeitbezogene und experimentelle Ideen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur entwickeln und modellhafte Wege aufzeigen,
- die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden,
- inklusive und interkulturelle Ansätze zu Kunst und Kultur begünstigen,
- das soziale Miteinander anregen,
- sich um Publikumsschichten bemühen, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden und
- wirtschaftlich strukturschwache oder sonst benachteiligte Regionen berücksichtigen.
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
- die zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur verweisen können,
- deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
- die eine Kofinanzierung durch die regionalen Gebietskörperschaften nachweisen können
Was kann eingereicht werden
- Ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramme, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden und den oben genannten Zielsetzungen entsprechen.
Was kann nicht eingereicht werden
- Vorhaben, die aufgrund ihres überwiegenden künstlerischen Schwerpunkts den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
- Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur eine Jahresförderung erhalten
- Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, religiösen oder sozialen Zweck erfüllen
- Vorhaben von Einrichtungen der öffentlichen Hand
Dotation
Teilfinanzierung
Vergabemodus
Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.
Kriterien
- Qualifikation und bisheriges Schaffen
- Qualifikation der Ausführenden
- Bisheriges Schaffen der Ausführenden bzw. bisherige Arbeit der Einrichtung
- Konzept und Programm
- Kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
- Geplante Umsetzung
- Organisation und Finanzen
- Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen
- Angemessenheit der organisatorischen Strukturen
- Angemessenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Fair Pay
- Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit
- Beteiligung der Gebietskörperschaften (Land, Gemeinde)
- angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …)
- Wirkung und Gesellschaft
- Öffentliche Wahrnehmung (z.B. Besucherzahlen, mediale Berichterstattung)
- Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
- Berücksichtigung der Diversität
Einreichzeitraum
- 1. September bis 31. März
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, Zeitgenössischer Zirkus (Excel, 34 KB)
Bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden - Beschreibung des Jahresprogramms (inhaltliche Schwerpunkte, Programmschienen) und eine Überblicksdarstellung der Termine (maximal 10 A4-Seiten)
- Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, inhaltliche Programmatik) einschließlich kurzem Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahrs (maximal 2 A4-Seiten)
- Angaben zu den verantwortlichen Personen des Vereins (Kurzbiografien)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner
- Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Erstantrag oder Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug