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Jahresförderungen im Bereich Kulturinitiativen

Einreichfirst: 1. September bis 31. März

Ziel

Im Bereich Kulturinitiativen fördert Abteilung IV/7 ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramme, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von ganzjährigen, spartenübergreifenden Kunst- und Kulturprogrammen, die

  • von überregionalem Interesse und/oder beispielgebendem Charakter sind,
  • zeitbezogene und experimentelle Ideen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur entwickeln und modellhafte Wege aufzeigen,
  • die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden,
  • inklusive und interkulturelle Ansätze zu Kunst und Kultur begünstigen,
  • das soziale Miteinander anregen,
  • sich um Publikumsschichten bemühen, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden und
  • wirtschaftlich strukturschwache oder sonst benachteiligte Regionen berücksichtigen.

Wer kann einreichen

  • Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
    • die zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur verweisen können,
    • deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
    • die eine Kofinanzierung durch die regionalen Gebietskörperschaften nachweisen können 

Was kann eingereicht werden

  • Ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramme, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden und den oben genannten Zielsetzungen entsprechen.

Was kann nicht eingereicht werden

  • Vorhaben, die aufgrund ihres überwiegenden künstlerischen Schwerpunkts den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur eine Jahresförderung erhalten
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, religiösen oder sozialen Zweck erfüllen
  • Vorhaben von Einrichtungen der öffentlichen Hand

Dotation

Teilfinanzierung

Vergabemodus

Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.

Kriterien

  • Qualifikation und bisheriges Schaffen
    • Qualifikation der Ausführenden
    • Bisheriges Schaffen der Ausführenden bzw. bisherige Arbeit der Einrichtung
  • Konzept und Programm 
    • Kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
    • Geplante Umsetzung
  • Organisation und Finanzen  
    • Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen 
    • Angemessenheit der organisatorischen Strukturen
    • Angemessenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Fair Pay
    • Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit
    • Beteiligung der Gebietskörperschaften (Land, Gemeinde)
    • angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …) 
  • Wirkung und Gesellschaft 
    • Öffentliche Wahrnehmung (z.B. Besucherzahlen, mediale Berichterstattung) 
    • Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter 
    • Berücksichtigung der Diversität

Einreichzeitraum

  • 1. September bis 31. März

Wie wird eingereicht

Beilagen

  • Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, Zeitgenössischer Zirkus (Excel, 34 KB)
    Bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  • Beschreibung des Jahresprogramms (inhaltliche Schwerpunkte, Programmschienen) und eine Überblicksdarstellung der Termine (maximal 10 A4-Seiten)
  • Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, inhaltliche Programmatik) einschließlich kurzem Gesamtüberblick über die Ergebnisse des Vorjahrs (maximal 2 A4-Seiten)
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen des Vereins (Kurzbiografien)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner
  •  Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Erstantrag oder Änderung)
  • aktueller Vereinsregisterauszug