Arbeitsstipendien im Bereich Kabarett
Einreichfrist: bis 1. September
Inhaltsverzeichnis
Ziel
- Unterstützung von Kunstschaffenden bei der Konzeptualisierung, Entwicklung und Vorbereitung abendfüllender Kabarett-Programme
Wer kann einreichen?
- Kabarettist:innen mit ständigem Wohnsitz in Österreich
- Ein Kabarettprogramm kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
Wer kann nicht einreichen?
- Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
- Personen, denen in den letzten zwei Jahren ein Arbeitsstipendium im Bereich Kabarett von der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien
- € 1.500 pro Monat
- Laufzeit 6 Monate
- Pro Jahr werden 5 Stipendien vergeben
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die fünf erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium.
Kriterien
- Qualifikation des:der Ausführenden, bisherige künstlerische Leistungen, Qualität des Treatments und der Textbeispiele
- Premierentermin frühestens vier Monate nach Einreichfrist
Einreichfrist
- bis 1. September
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Lebenslauf mit Angaben zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Referenzen einschließlich Videomitschnitt bisheriger Arbeiten (Ausschnitt) und Liste der Festivals und Veranstalter, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden
- Treatment (Arbeitstitel, Themenfelder, Stilmittel, Team, max. 3 Seiten)
- Drei ausgearbeitete Textbeispiele des geplanten Programms (Monolog/Dialog/Songtexte, jeweils 1-3 Seiten)
- Zeitplan (inkl. geplantem Termin und Veranstaltungsort der Premiere)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
Wenn Sie während der letzten 5 Jahre keine Förderungen erhalten haben, geben Sie bitte eine Leermeldung ab. - Kopie des Meldezettels
Nachweis
- Stipendienbericht (wurde das Projekt inhaltlich und zeitlich wie geplant umgesetzt, Aufführungsdaten, 1 Seite)
- Dokumentationsmaterial (Programme, Rezensionen, Videolinks)