Arnold-Schönberg-Stipendien 2025
Frist: 15. April 2025
Inhaltsverzeichnis
Zielsetzung
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt für das zweite Halbjahr 2025, anlässlich des 75. Todestages von Arnold Schönberg 2026, insgesamt drei Arnold-Schönberg-Stipendien für musikalische Komposition aus. Im Zuge des Stipendiums soll ein kompositorisches Werk für Oboe, Klarinette, Horn, zwei Violinen, Viola, Violoncello und Kontrabass mit einer Dauer von ca. 12 Minuten erstellt werden.
Die Aufführung der drei ausgewählten Werke erfolgt im Rahmen von Veranstaltungen des Arnold Schönberg Centers im Jahr 2026.
Dotierung
- Die Stipendien sind mit je 4.000 Euro dotiert.
- Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
- Die im Zuge des Stipendiums entstandene Komposition muss dem Arnold-Schönberg-Center spätestens bis Dezember 2025 zur Verfügung gestellt werden, da diese im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen im Jahr 2026 uraufgeführt werden. Die ausgewählten Stipendiat:innen erklären sich dazu bereit, ihr im Rahmen des Stipendiums erstelltes Werk ohne zusätzliches Honorar zur einmaligen Aufführung zur Verfügung zu stellen.
Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraumes ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
- Nicht antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-Studium immatrikuliert sind.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, denen im selben Zeitraum bereits ein Stipendium des BMKÖS oder das einer anderen Gebietskörperschaft zuerkannt wurde.
Antragstellung
Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen. Formulare sowie Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter Formulare & Infoblätter.
Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:
- Beschreibung der geplanten Komposition (auf maximal 2 A4-Seiten)
- Lebenslauf mit bisheriger künstlerischer Tätigkeit und Arbeitsproben (Links, Zeugnisse)
- aktuelle Meldebestätigung
- Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen fünf Jahre und Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für 2025
- ggf. Alleinerzieher:innen-Formular und Bestätigung der Familienbeihilfe
Einreichfrist
- Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 15. April 2025.
- Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
Vergabe
- Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
- Formal nicht entsprechende Anträge, wie zum Beispiel nicht fristgerecht eingebrachte oder unvollständige Anträge, können nicht berücksichtigt werden.
- Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert, jedoch erfolgt keine inhaltliche Begründung der Juryentscheidung.
- Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandene Arbeit und eine Kopie des Werkes vorzulegen.
Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte an:
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst
Mag. Jan Pilny
Tel.: +43 1 716 06 – 851025
E-Mail: jan.pilny@bmkoes.gv.at