Fair Pay – Staatssekretärin Mayer: "IG-Netz Grenzwerte für Einreichungen und Zuschüsse werden erhöht"
Das Zuschuss-Programm IG-Netz für mehr Anstellungen in der freien Theaterszene wird ausgebaut. Das BMKÖS erweitert sowohl den Kreis der Theater, die um Zuschüsse ansuchen können, als auch die Zuschüsse selbst.
Nach der Erhöhung der "IG-Netz Förderung" von 300.000 Euro auf 500.000 Euro im Jahr 2020, kommt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) jetzt weiteren Bedürfnissen der Freien Szene nach, indem sowohl die Zugangsmöglichkeiten für das Instrument als auch die Zuschüsse selbst erhöht werden.
Konkret dürfen Theater ab sofort ein Gesamtvolumen von 570.000 Euro an Förderungen erhalten, um noch für Zuschüsse aus dem IG-Netz in Frage zu kommen. Bisher lag die Grenze bei 450.000 Euro. Der Kreis jener Theaterhäuser, die ihre professionell künstlerisch tätigen darstellenden Kunstschaffenden anstellen, wird damit erweitert.
Gleichzeitig hebt das BMKÖS die Zuschüsse für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge an – nämlich von 200 Euro auf 300 Euro pro Person und Monat.
"Der Weg zu mehr Fairness im Kulturbereich ist von vielen Einzelmaßnahmen geprägt. Eine wichtige Unterstützung für die freie Theaterszene ist der Zuschuss im Rahmen des IG-Netz. Die außerordentliche Zusatzfinanzierung gibt den Theatern den Anreiz zu mehr Anstellungen und bringt vielen Künstlerinnen und Künstlern sichere Arbeitsverhältnisse. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit sieben Bundesländern diese Maßnahme tragen. Ich danke den Kulturlandesreferentinnen und -referenten für ihre Unterstützung und der IG Freie Theaterarbeit für die gute Zusammenarbeit," erklärt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.
Hinweis
Das IG-Netz wurde 1991 ins Leben gerufen, um Zuschüsse zu ArbeitgeberInnenkosten für Vereine und Theatergruppen in der freien Theaterszene zu übernehmen. Ziel des Instruments ist es, die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern durch vermehrte Anstellungen zu verbessern, um mehr finanzielle Sicherheit zu geben oder etwa der Altersarmut entgegenzuwirken. Die Mittel werden vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und seit 2020 auch von den Kulturabteilungen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und der Stadt Wien bereitgestellt.
(23.2.2021)